Emeritenhäuser
,
eine Einrichtung der kath. Kirche für dienstunfähig gewordene Kleriker, welche in dieser Form ihren Lebensunterhalt aus kirchlichen Mitteln empfangen sollen.
Die Emeritenhäuser
sind bischöfl.
Anstalten;
in jeder Diöcese soll ein Emeritenhaus vorhanden sein.