Embargo.
Verbot, auch für ausländische Schiffe, einen bestimmten Hafen zu verlassen. Das Embargo
dient dazu, insbesondere
im Kriege zu verhindern, daß gewisse Nachrichten dem Feind zu früh zukommen. Embargo
besteht auch auf geldwirtschaftlichem
Gebiet, indem die
Ausfuhr von Gold oder
Devisen durch den Staat unterbunden wird.