Emenda
(mittellat., franz. Amende), Geldbuße, Wergeld (s. d.);
Emenda
saxonica,
Sachsenbuße, Abbüßungsquantum, welches
zur Vermeidung einer wegen einer begangenen widerrechtlichen
Handlung drohenden
Kriminalstrafe gezahlt wurde.
Emenda
82 Wörter, 639 Zeichen
Im Meyers Konversations-Lexikon, 1888
Emenda
(mittellat., franz. Amende), Geldbuße, Wergeld (s. d.);
Emenda
saxonica,
Sachsenbuße, Abbüßungsquantum, welches
zur Vermeidung einer wegen einer begangenen widerrechtlichen
Handlung drohenden
Kriminalstrafe gezahlt wurde.
Im Brockhaus` Konversationslexikon, 1902-1910
Eménda
(mittellat.), in den Kapitularien (s. d.) die Buße, welche dem vom Beklagten verletzten Kläger als Strafe oder Entschädigung, als «Besserung» zu zahlen ist.
Bis in unsere Zeit hinein reicht die Sachsenbuße, welche in den Ländern sächs. Rechts der widerrechtlich in Haft Gehaltene als Genugthuung und Entschädigung fordern darf. –
Vgl. Weiske, Abhandlungen aus dem Deutschen Recht (Lpz. 1830).