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8407 Schülern (3931 katholischen, 3705 evangeli- schen, 771 israelitischen) besucht. Unter den 29117 studierenden, die im Wintersemester 1895/96 an sämtlichen deutschen Universitäten immatrikuliert waren, befanden sich 751 nach ihrem Geburtsort oder dem Wohnort der Eltern als Elsaß-Lothringer Ver- zeichnete (gegen 377 des Wintersemesters 1887/88). Verfassung und Verwaltung. Seit ist eine vierte Abteilung des Ministeriums sür Elsaß-Lothringen lfürLandwirtschaft und öffentliche Arbeiten) errichtet.
Mit ist eine neue Gemeindeordnung sür Elsaß-Lothringen in Kraft getreten, welche den Gemeinden grö- ßere Selbständigkeit und ihrer Verwaltung größere Einfachheit verleiht. Vom gleichen Tage ab ist das Gesetz vom außer Kraft getreten, welches die Regierung ermächtigt hatte, statt ehrenamtlicher Berufsbürgermeister zu ernennen, die nicht aus Ge- meinde und Gemeinderat zu entnehmen waren. Nach der neuen Gemeindeordnung werden in Gemeinden von 25000 und mehr Einwohnern, sowie in den Kreishaupt orten, welche sich den für jene Gemeinden erlassenen Bestimmungen beschlußmäßig unterwer- fen, und andern Gemeinden, welche ihnen auf Antrag durch den Kaiser gleichgestellt werden, Bürgermeister und Beigeordnete wie früher anf Vorschlag des Ge- meinderats durch kaiserl. Verordnung ernannt.
Wird die Ernennung des Vorgeschlagenen versagt, so schreitet der Gemeindcrat zu einer neuen Wahl. Wird auch ihr nicht stattgegeben, so kann das Mi- nisterium einen immer nur auf längstens ein Jahr zu ernennenden Vürgermeistereiverwaltor aufstellen. Das gleiche kann das Ministerium, wenn der Ge- meindcrat sich weigert, einen Vorschlag zu machen oder die durch die erste Wahl bezeichnete Person von neuem vorschlägt. In den übrigen Gemeinden werden Bürgermeister und Beigeordnete aus der Mitte des Gemeinderats vom Vezirkspräsidenten ernannt, ausnahmsweise kann das Ministerium von dieser Norm abgehen und andere Persönlichkeiten, in der Regel aber wenigstens aus der Zahl der wahlberechtigten Gemeindecinwohner, ernennen.
Bürgermeister und Beigeordnete können auch be- soldet werden; bezüglich der vom Ministerium er- nannten Bürgermeister kann dies für Gemeinden von 2000 Elsaß-Lothringen und mehr das Ministerium an- ordnen. Die besoldeten Bürgermeister und Bei- geordneten können auf Antrag des Gemeindcrats auch auf länger als 6 Jahre ernannt werden. Durch Gesetz vom sind die Vorschriften über die Wahlen der Mitglieder der Bezirks- und Kreis- vertretungen denjenigen über die Gcmcinderats- wablen angepaßt worden.
Durch Gefetz vom ist die Gebäudesteucr, durch solches vom die Gewerbe- und Wandergewerbesteuer neu geregelt worden. Der Branntwcinsteuergrenzbezirt gegen Luxemburg ist aufgehoben.^Den Reichstagswahlkreis Schlettstadt vertritt ^pies stath. Volkspartei), Diedenhofcn Eharton und Metz Pierfon (beide Elsässer). 1895 wurden 6577 (14,6 Proz.) der Gestellungspflichtigen zur Einstellung in die Armee ausgehoben. Der Krieger-Landesverband zählte Anfang 1895: 17 230 Mitglieder.
Finanzen. Der Kaushaltetat für 1896/97 schließt in Ausgabe und Einnahme mit 54311625 M. ab, darunter 51007 881 M. ordentliche Ausgaben (und zwar 48972931 M. fortdauernde und 2034950 M. einmalige Ausgaben) und 52441216 M. ordentliche Einnahmen. Die außerordentlichen Ausgaben bc- lausen sich auf 3303 744 M., welche durch den Ein- nahmeübcrschuß des ordentlichen Etats und eine eigene Einnahme des außerordentlichen Etats von 1870409 M. gedeckt werden. Die Ausgaben und Einnahmen verteilen sich folgendermaßen: Wichtigste Posten Ausgaben M. Einnahmen M. Statthalterschaft 333600 500 Staatsrat und kaiserl. Rat, Ver- tretung beim Bundesrat, Lan- desausschuß 181900 330 Ministerium 911370 11790 Verwaltung des Unterrichts . , 5614960 1212500 Verwaltung des Innern , , , 3410988 327704 Hoch- und Wegebanverwaltuug , 1300260 41900 Wasserbauderwaltung 1512995 117160 Iustizvcrwaltuug 3561920 709300 Kultusverwaltung 3150420 500 Landwirtschaftliche Verwaltung . 656880 165710 Meliorationsbauverwaltung , , 234850 42900 Handel und Gewerbe 194150 76550 Finanzen und Domänen. , . , 27908638 49734322 Zu den Einnahmen der Finanz- und Domänen- Verwaltung gehören:
1) die der Forstverwaltung (5808000 M), 2) die Überschüsse der Tabakmanu- faktur (100000 M.), 3) die Zölle, indirekten Steuern und das Enrcgistremcnt (29252804 M.) und 4) die direkten Steuern (11580500 M.). Die Einnahmen aus Zöllen, indirekten Steuern und Enrcgistrement bestehen hauptsächlich aus: Wichtigste indirekte Steuern u. s. w. Mark Weinstcuer 1025000 Biersteuer, übcrgaugsabgabe von Aicr 2734000 Licenzgebühren 1533000 Stempclgebühren 147000 Erbschaftssteuer, Strafen 2600000 Eigentliche Enregistrementsgebühreu U.Strafen 4800000 Gerichtliche Strafen, Gebühren n. s. w. . . . 1100 00 C Stempelgcfälle 850000 Die direkten Steuern setzen sich hauptsächlich zu sammen aus: Wichtigste direkte Steuern Mark Grundsteuer 3187000 Personal- und Mobiliarsteuer 1848600 Gebändestcuer 3100000 Patentsteuer 2242068 Abgabe von Gütern der Toten Hand 388000 Bergwerksabgaben 100000 Der Überschuß aus verfügbaren Beständen des Rechnungsjahres 1894-95 betrug 1831773 M. Von dem zur Bildung eines Schuldentilgungsfonds durch den Etat für 1888/89 bestimmten Betrage von 936821 M. wurden in den Etatsjahren 1894/95 bis 1896/97 je 275500, zusammen 826 500 M. Zur Tilgung verwendet, so daß von demselben nock 110321 M. zur Verfügung stehen.
Die Landcsschul- dcn bestehen ausschließlich in 3prozentiger Ncntc, und zwar betragen dieselben (1896/97) außerdem zur Beschaffung des Vaufonds für Kanalbauten aufge- nommenen Betrage, welcher mit 199149 M. zu ver- zinsen ist, 24 395100 M., für deren Verzinsung der Etat 731853 M. Nente in Ausgabe nachweist. Verkehrswesen. Das Kanalsystem ist nack einem Beschluß der Landesregierung vom I. 1892 dadurch bedeutend leistungsfähiger gestaltet worden, daß es durch Vertiefung der Kanäle auf freier Strecke undVergröhcrung der zu kurzen und flachen schleusen für Schiffe von 300, statt wie früher von 200 t Trag- fähigkeit, befahrbar gemacht ist. Der Umbau des