Elogĭum
(lat.), bei den alten Römern zunächst Bezeichnung der historischen Aufschriften unter den Ahnenbildern (s. Imagines) der Geschlechter, mit welchen diejenigen Familienmitglieder, welche kurulische Ämter bekleidet hatten, ausgezeichnet wurden. Später stellte man dergleichen Familiendenkmäler auch in Tempeln auf; minder oft scheinen sie an Statuen oder Hermen angebracht worden zu sein. In Nachbildung der alten Sitte ließ dann Augustus auf dem nach ihm benannten Forum [* 2] um den Tempel [* 3] des Mars [* 4] Ultor Statuen von Größen der römischen Geschichte seit Äneas aufstellen und mit entsprechenden Elogien versehen, von denen mehrere (z. B. eins auf Marius) noch vorhanden sind.
Auch in andern
Städten fand diese Einrichtung
Nachahmung. Dergleichen noch vorhandene historische Elogien
auf
Männer der
Republik, aber meist aus der Kaiserzeit herstammend, sind gesammelt und erläutert von
Mommsen (im
»Corpus inscriptionum
latinarum«, Bd. 1, Berl. 1865).
Außerdem heißt Elogium
auch eine
Aufschrift auf einem
Grabmal, dann überhaupt ein
Ausspruch,
Urteil, daher Elogium
medicum, gerichtlich-medizinisches
Gutachten, Elogium
ultimum,
Testament; in neuerer Zeit s. v. w.
Lobrede,
Panegyrikus.
In der französischen Litteratur hat sich ein besonderes
Fach von
Éloges gebildet, worunter man Schilderungen des
Charakters
und der
Verdienste berühmter
Männer versteht. Entstanden ist dieser fleißig kultivierte
Zweig der
Beredsamkeit und Geschichte
im
Zeitalter
Ludwigs XIV., wo die
Éloges die
Stelle der
Biographien vertraten und hauptsächlich von der
französischen
Akademie ausgingen. In der
Regel führt sich jeder neugewählte
Akademiker durch ein
»Éloge historique« seines
Vorgängers ein. Sammlungen von
Éloges veröffentlichten
Fontenelle (Par. 1731, 2 Bde.) und
Cuvier
(»Recueil d'éloges
historiques«, das. 1819).