Elogĭum
(lat.), bei den alten Römern zunächst Bezeichnung der historischen Aufschriften unter den Ahnenbildern (s. Imagines) der Geschlechter, mit welchen diejenigen Familienmitglieder, welche kurulische Ämter bekleidet hatten, ausgezeichnet wurden. Später stellte man dergleichen Familiendenkmäler auch in Tempeln auf; minder oft scheinen sie an Statuen oder Hermen angebracht worden zu sein. In Nachbildung der alten Sitte ließ dann Augustus auf dem nach ihm benannten Forum [* 2] um den Tempel [* 3] des Mars [* 4] Ultor Statuen von Größen der römischen Geschichte seit Äneas aufstellen und mit entsprechenden Elogien versehen, von denen mehrere (z. B. eins auf Marius) noch vorhanden sind.
Auch in andern
Städten fand diese Einrichtung
Nachahmung. Dergleichen noch vorhandene historische Elogien
auf
Männer der
Republik, aber meist aus der Kaiserzeit herstammend, sind gesammelt und erläutert von
Mommsen (im
»Corpus inscriptionum
latinarum«, Bd. 1, Berl. 1865).
Außerdem heißt Elogium
auch eine
Aufschrift auf einem
Grabmal, dann überhaupt ein
Ausspruch,
Urteil, daher Elogium
medicum, gerichtlich-medizinisches
Gutachten, Elogium
ultimum,
Testament; in neuerer Zeit s. v. w.
Lobrede,
Panegyrikus.
In der französischen Litteratur hat sich ein besonderes Fach von Éloges gebildet, worunter man Schilderungen des Charakters und der Verdienste berühmter Männer versteht. Entstanden ist dieser fleißig kultivierte Zweig der Beredsamkeit und Geschichte im Zeitalter Ludwigs XIV., wo die Éloges die Stelle der Biographien vertraten und hauptsächlich von der französischen Akademie ausgingen. In der Regel führt sich jeder neugewählte Akademiker durch ein »Éloge historique« seines Vorgängers ein. Sammlungen von Éloges veröffentlichten Fontenelle (Par. 1731, 2 Bde.) und Cuvier (»Recueil d'éloges historiques«, das. 1819).