Elastische
Nachwirkung
, die
Eigenschaft der festen
Körper, daß sie, von äußern
Kräften angegriffen, z. B. bei Dehnung,
Biegung, Drillung
(Torsion) etc., nicht augenblicklich die
Lage ihres definitiven
Gleichgewichts annehmen,
sondern im
Laufe der Zeit bei fortdauernd wirkenden äußern
Kräften noch weitere Änderungen erfahren. Ebenso kehren sie,
nachdem die äußern
Kräfte zu wirken aufgehört haben, nicht sofort, sondern erst nach einiger Zeit in den ursprünglichen
Zustand wieder zurück.
Dabei ist die
Geschwindigkeit, mit welcher die Körperteilchen in ihre Gleichgewichtslage zurückkehren,
bei gleicher
Verschiebung nicht die nämliche, sondern sie ist abhängig von der Zeit, während welcher die
Verschiebung (z. B.
Torsion) gedauert hat. Sehr bemerkenswert ist die Übereinanderlagerung (Superposition) der elastischen Nachwirkungen.
Hat man einen
Draht
[* 2] gedrillt, so daß Nachwirkung
eintritt, so werden durch eine entgegengesetzte
Torsion
die Teilchen nicht in derselben
Weise verschoben, wie wenn man dem ungedrillten
Drahte dieselbe
Torsion erteilt hätte, sondern
die Nachwirkung
der ersten
Torsion ist zurückgeblieben und tritt nach Aufhören der zweiten
Torsion und der von ihr herrührenden
Nachwirkung
wieder hervor. Man kann daher die Nachwirkung nicht aufheben, indem man den
Draht durch eine
äußere
Kraft
[* 3] in die ungedrillte
Lage zurückführt; selbst wenn man ihn in dieser
Lage einige Zeit festhält, geht er aus
ihr wieder heraus in die durch die frühere
Torsion bedingte
Lage und kehrt endlich ganz allmählich in die ungedrillte
Lage
zurück. Eine durchaus befriedigende
Theorie der elastischen Nachwirkung
ist bis jetzt nicht gegeben worden.