Ekstase
(grch.), Verzückung, ein hoher Grad von Begeisterung, besteht im wesentlichen darin, daß im Bewußtsein ein andauerndes rein geistiges oder sinnlich gefärbtes Wonnegefühl herrscht, das jede geistige Bethätigung nach andern Richtungen hin, z. B. Wahrnehmung von Sinneseindrücken, also auch der realen Außenwelt, freies Wollen u. s. w. mehr oder weniger vollständig ausschließt und die Aufmerksamkeit auf die jenem Gefühl zu Grunde liegenden geistigen Vorgänge zu richten zwingt.
Die letztern sind gegeben entweder in Phantasievorstellungen erhabenen (insbesondere religiösen) oder sonstwie beglückenden
Inhalts, oder in gleichgearteten
Sinnestäuschungen
(Hallucinationen) oder sinnlichen, besonders von den Geschlechtsorganen
ausgehenden Gefühlen. Im erstern Fall kann die Ekstase
einen im Bereich des Normalen liegenden
Vorgang darstellen oder krankhafter Natur sein, im letztern Fall ist sie stets als pathologisch zu betrachten.
Höhere
Grade
kommen überhaupt nur als Teilerscheinung von
Geistes-,
bez.
Nervenkrankheiten (besonders bei
Hysterischen, Wahnsinnigen u. s. w.)
vor. Das äußere Gebaren der Ekstatischen ist entweder passiv, indem eine dem Wonnegefühl entsprechende
Körperhaltung dauernd (statuenartig) beibehalten, oder auch aktiv, indem durch Sprechen, Predigen,
Singen u. s. w. dem Bewußtseinsinhalt
Ausdruck verliehen wird. -
Vgl. Mantegazza, Die Ekstase
des
Menschen (deutsch von Teuscher,
Jena
[* 2] 1889).