Eisern
,
ein namentlich in der ältern Rechtssprache häufig angewendeter
Ausdruck für das, was für beständige
Zeiten
oder unablösbar festgesetzt ist. So spricht man von einem eisernen
Kapital, das vom Schuldner weder abgetragen, noch vom
Gläubiger eingefordert werden kann; von eisernem
Vieh und eisernem Inventarium, das bei dem Gute
beständig bleiben und im Falle des Abgangs durch neues ersetzt werden muß. Daher das Rechtssprichwort «Eisern
Vieh, das stirbt nie». Unter Eisern
-Vieh-Vertrag versteht man die Verabredung, daß bei einem
Pachtvertrag der
Pächter das
auf dem Pachtgut befindliche Vieh nach einer be-
stimmten Taxe übernimmt mit der Verpflichtung, nach Ablauf [* 2] des Vertrags die gleiche Anzahl gleich guten Viehes auf dem Gute zurückzulassen.
Beim Militär ist der eiserne
Bestand der für den Mann (eiserne
Portion) gewöhnlich auf drei, für das Reitpferd (eiserne
Ration) auf einen, für das Zugpferd auf drei
Tage berechnete Proviant,
den der
Soldat im Felde für Fälle
der
Not mit sich führt. Bei der Festsetzung seiner
Bestandteile muß auf möglichst geringes Gewicht und geringes Raumerfordernis,
auf Haltbarkeit, auf die Möglichkeit rascher Fertigstellung zum Genuß sowie auf Genießbarkeit ohne weitere Vorbereitungen
Rücksicht genommen werden; daneben ist (für den
Menschen) Abwechselung wünschenswert. Meist besteht
der eiserne
Bestand aus
Brot
[* 3] (oder
Zwieback),
Reis,
Speck (oder Fleischkonserven),
Kaffee und
Salz,
[* 4] für die
Pferde
[* 5] aus Körnerfutter.
In angemessenen Zwischenräumen muß der eiserne
Bestand aufgefrischt, d. h. zum Verzehren angewiesen und durch Neuausgabe
ersetzt werden. - über den eisernen
Bestand an militär.
Bekleidungs- und Ausrüstungsstücken s.
Bekleidungswirtschaft.