Eisenbahnp
olitik,
die
Summe derjenigen
Grundsätze, nach welchen der
Staat das Eisenbahnwesen zu
behandeln hat. Die hervorragende Wichtigkeit, welche die
Eisenbahnen für das gesamte wirtschaftliche
Leben dadurch gewonnen
haben, daß sie gegenwärtig den größten Teil des
Verkehrs vermitteln, daß ihre Transportkosten einen mehr oder minder
großen
Bestandteil der
Produktionskosten fast aller wirtschaftlichen
Güter ausmachen, und daß auf ihre
Anlage überall
ein beträchtlicher Teil des Nationalkapitals verwendet werden mußte, macht die
Frage einer richtigen Eisenbahnp
olitik zu einer der wichtigsten
Fragen der Volkswirtschaftspolitik. Im allgemeinen wird die der einzelnen
Staaten durch die volkswirtschaftlichen
Grundsätze,
welchen ihre
Regierungen huldigen, zum Teil auch durch die
Lage der Staatsfinanzen bedingt und dabei bald der
Charakter der
Eisenbahnen als Transportunternehmungen, bald der der
Eisenbahnen als Verkehrsstraßen in den
Vordergrund gestellt.
Es kommt dabei in
Frage, wer die
Eisenbahnen bauen soll, der
Staat oder
Private, ferner, unter welchen
Bedingungen der
Staat durch
finanzielle
Beihilfe den Privatbahnbau fördern soll, oder inwieweit die
Interessenten zu dem
Bau von Staatsbahnen
[* 2] beizutragen haben.
Namentlich bei dem
Bau der
Sekundärbahnen (s.
Nebenbahnen) sind diese letztern
Fragen von Bedeutung. Von der herrschenden Eisenbahnp
olitik werden
die
Gesetzgebung in Bezug auf das Konzessionswesen, die
Rechte und
Pflichten der (s.
Eisenbahnrecht), namentlich aber die
Grundsätze
für die Preisstellung der
Eisenbahnen (s.
Eisenbahntarife) wesentlich beeinflußt. Die Richtigkeit der
synthetischen
Aufstellung allgemeiner abstrakter
Regeln für die Eisenbahnp
olitik, wie solche in einseitigem Parteiinteresse häufig versucht
ist, kann nicht anerkannt werden.
Die Eisenbahnp
olitik ist vielmehr in hohem
Grad abhängig von den geographischen, wirtschaftlichen und allgemein politischen Verhältnissen
des betreffenden
Landes. Allgemein gültige
Grundsätze lassen sich kaum für ein bestimmtes Land und für
eine bestimmte Zeit aufstellen. Erst nachdem die
Eisenbahnnetze völlig ausgebaut und die wirtschaftlichen Umbildungsprozesse,
welche eine unausbleibliche
Folge der
Vermehrung der
Eisenbahnen sind, abgeschlossen sein werden, läßt sich erwarten, daß
die Eisenbahnp
olitik innerhalb größerer Ländergruppen stabilere und gleichmäßigere
Grundsätze annehmen wird. Vgl.
Eisenbahn, bes. S. 435 f.