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Eisenbahnverwaltungs-844
behörden (Generaldirektionen, Eisenbahndirektionen, Eiscnbahnbetriebsämter, Oberbahnämter; s. Eisen- bahnbehörden) und die mit der technischen Leitung einzelner Dienstzweige betrauten Oberbeamtcn. In Württemberg zählen auch die Bahnhofsverwalter I. Klasse zu den höhern Eisenbahnbeamte. Zu den niedern Eisenbahnbeamte, die häusig noch in mittlere und untere unterschieden werden, gehören: die Bu- reau- und Kassenbeamten zur Vermittelung des ge- schäftlichen Verkehrs der Eisenbahnbehörden (s. d.), die Betriebs- und Verkehrskontrolleure zur Über- wachung des Betriebs- und Verkehrsdienstes, die Stationsvorsteher (Vahnhofsvorstand, Bahnhofs- inspektor, Bahnhofsverwalter, Bahnerpeditor) für die Leitung des Stations- und Expeditionsdienstes (für letztern bestehen auf größern Stationen eigene Beamte, wie die Billet-, Gepäck- und Güter- expedienten, Güterexpeditionsvorsteher);
ferner die Boden- und Lademeister für den Güterabfertigungs- dienst, die Zugführer (Oberschaffner), Packmeister, Schaffner, Bremser und Schmierer für den Zug- begleitungsdienst;
die Lokomotivführer, Heizer und Wagenmeister für den Fahrdienst;
die Werkmeister, Werkführer und Maschinenmeister für den Wert- stättendienst;
die Vtagazin-(Materialien-)Verwalter für die Verwaltung der Betriebs- und Baumateria- lien;
Telegrapheninspektoren, Telegraphenaufseher für Unterhaltung der elektrischen Leitungen und Ap- parate, die Telegraphisten für Bedienung der Appa- rate, die Bahnmeister, Weichensteller und Bahn- wärter für Unterhaltung und Bewachung der Bahn. Für die Ausbildung der niedern Eisenbahnbeamte haben viele Bahnverwaltungen besondere Eisenbahnschulen (s.d.) eingerichtet. In Deutschland werden die An- wärter für den niedern Eisenbahndienst, an die hin- sichtlich der Schulbildung je nach ihrer demnächstigen Verwendung verschiedeneAnforderungen gestellt wer- den, meist zunächst im praktischen Dienst ausgebildet und dann einer Prüfung unterworfen. Nach den vom Reiche auf Grund der Beschlüsse des Bundes- rats vom erlassenen «Bestimmungen über die Befähigung von Eifenbahnbetriebsbeam- ten» vom die an Stelle der bisherigen Bestimmungen über die Befähigung von Bahnpolizeibeamten und Lokomotivführern vom traten, müssen Nachtwächter, Sta- tionsdiener, Bremser und Wagenwärter, Rangier- meister, Schaffner, Packmeister, Zugführer, Bahn- wärter und Haltepunktwärter, Weichensteller und Haltestellenaufseher, Bahnmeister, Stationsaufseher und Stationsassistenten, Stationsvorsteher sowie Lokomotivführer für die selbständige Wahrnehmung ihrer Dienstverrichtungen außer den in der «Betriebs- ordnung für die Haupteisenbahnen Deutschlands» und der «Vahnordnung für die Nebeneifenbahnen Deutschlands» vom (s. Eisenbahn- Betriebsordnung) vorgesehenen allgemeinen Eigen- schaften (mindestens 211. alt, unbescholtenen Rufes, lesens- und schrcibenskundig) noch bestimmte «all- gemeine» und «besondereErfordernisse» erfüllen.
Sie sollen bei ihrem ersten Dienstantritt nicht über 40 I. alt sein (Ausnahmen nur mit Genehmigung der Landesaufsichtsbehörde zulässig), die für die Wahr- nehmung der betreffenden Dienstvorrichtungen er- forderliche Gesundheit, Rüstigkeit und Gewandtheit, ein ausreichendes Hor- und Sehvermögen und die sonst zu ihrem besondern Dienst erforderlichen Eigen- schaften und Kenntnisse besitzen, welche den für jede der genannten Beamtenkategorien im einzelnen vor- geschriebenen Anforderungen entsprechen müssen.
Die Anstellung der niedern Eisenbahnbeamte in Deutschland, Österreich und Frankreich wird, abgesehen von der Befähigung für die betreffende Stelle, durch die Vorschriften über die Civilversorgung der Militär- anwärter (s. d.) beeinflußt. Danach sind den Militär- anwärtern einzelne stellen ausschließlich, andere, wie z. B. in Deutschland die nichttechnischen Bureau- beamtenstellen, mindestens zur Hälfte vorbehalten. Vielfach werden auch Frauen im Eisenbahndienst beschäftigt, z. B. im Telegraphendienst, an den Villet- schaltern (Berliner Stadt- und Ringbahn) u. s. w. Bei den untern Eisenbahnbeamte ist noch vielfach nachgelassen, daß dieselben ihre Frauen und Kinder zu einzelnen Dienstleistungen, wie Bedienung der Wegeschranken, heranziehen.
Besonders in Frankreich ist die Ver- wendung der Beamtensrauen zu verschiedenen Dienst- verrichtungen eine ganz allgemeine. Über die Ausbildung und Anstellung der Eisenbahnbeamte be- stehen in den übrigen Staaten des europ. Fest- landes ähnliche Bestimmungen wie in Deutschland. Abweichend hiervon ist die Angelegenheit in England und Amerika geregelt, wo keine besondere Vorbil- dung und teine Prüfungen verlangt werden. Die Anwärter treten vielmehr meist schon in sehr jungen Jahren in den Dienst, werden in allen Zweigen aus- gebildet und rücken vor bis in die höchsten Stellen.
Die Anzahl der auf der Erde im Eisenbahn- betrieb beschäftigten Personen wird auf etwa drei Millionen geschätzt. Nach einer im «Archiv für Eisenbahnwesen» 1889 mitgeteilten Denkschrift des ital. Ministeriums der öffentlichen Arbeiten von 1889 betrug die Zahl der im Durchschnitt für 1 km Vahnlänge beschäftigten Personen (Beamte und Ar- beiter) in Belgien 12,54, in Italien 8,9", in Ruß- land 8,93, in Deutschland 8,92, in Frankreich 7,78, in den Niederlanden 7,22, in Österreich-Ungarn 0,97, in der Schweiz 5,55, in Rumänien 5,27, in Däne- mark 4,10. Nach der Statistik des Reichseisenbahnamtes sür 1892/93 waren im Jahresdurchschnitt dei den normal- spurigen deutschen Eisenbahnen (mittlere Vetriebs- länge 42 848,86 km) an Beamten und Arbeitern beschäftigt 355767 oder 8,31 für 1 km der durch- schnittlichen Betriebslänge.
Die Besoldungen und an- dere persönliche Ausgaben betrugen 438068763 M. -- 10234 M. sür 1 km. Hiervon entfielen auf die preuh. Staatsbahnen (25 445,5? km) 238 270Beamte und Arbeiter oder 9,36 für 1 km Betriebslänge und 287199646 M. ^ 11276 M. für 1 km. Im Werk- stättenbetriebe waren außerdem 60829 Beamte und Arbeiter thätig, davon 42309 bei denpreuß.Staats- bahnen. (S. Deutsche Eisenbahnen und Preußische Eisenbahnen.) Bei den Eisenbahnen Osterreich-Nngarns, soweit sie dem Verein deutscher Eisenbahnverwal- tungen (s. Eisenbahnvcrein) angehören (also mit Ausnahme einiger kleiner Lokalbahnen), waren 1892 (einschließlich der im Werkstättendienst beschäf- tigten Perfonen) bei einer mittlern Vetriebslänge von 27056 km durchschnittlich 191793 Beamte und Arbeiter oder 7,i für 1 Km durchschnittlicher Be- triebslänge vorhanden; die Besoldungen und niedern persönlichen Ausgaben betrugen 176 768116 M. --- 6513 M. für 1 km. Hiervon entfielen aui die öfterr. Staatsbahnen (7979 km) 5? 747 Beamte und Arbeiter oder 7,2 für 1 km und 51916 582 M. ^ 6485 M. für 1 km-, auf die ungar. Staats- und vom Staate betriebene Privatbahnen (9958 km)