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Eisenbahnverwaltungs-844
behörden
(Generaldirektionen, Eisenbahndirektionen, Eiscnbahnbetriebsämter, Oberbahnämter; s.
Eisen- bahnbehörden) und
die mit der technischen Leitung einzelner Dienstzweige betrauten Oberbeamtcn. In
Württemberg
[* 3] zählen auch die Bahnhofsverwalter
I.
Klasse zu den höhern Eisenbahnb
eamte. Zu den niedern Eisenbahnbeamte
, die häusig noch in mittlere und
untere unterschieden werden, gehören: die
Bu- reau- und Kassenbeamten zur Vermittelung des ge- schäftlichen
Verkehrs der Eisenbahnb
ehörden (s. d.), die Betriebs- und Verkehrskontrolleure
zur
Über- wachung des Betriebs- und Verkehrsdienstes, die
Stationsvorsteher (Vahnhofsvorstand,
Bahnhofs- inspektor, Bahnhofsverwalter,
Bahnerpeditor) für die Leitung des
Stations- und Expeditionsdienstes (für letztern bestehen auf größern
Stationen eigene
Beamte, wie die
Billet-,
Gepäck- und
Güter- expedienten, Güterexpeditionsvorsteher);
ferner die Boden- und Lademeister für den Güterabfertigungs- dienst, die Zugführer (Oberschaffner), Packmeister, Schaffner, Bremser und Schmierer für den Zug- begleitungsdienst;
die Lokomotivführer, Heizer und Wagenmeister für den Fahrdienst;
die Werkmeister, Werkführer und Maschinenmeister für den Wert- stättendienst;
die Vtagazin-(Materialien-)Verwalter für die Verwaltung der Betriebs- und Baumateria- lien;
Telegrapheninspektoren, Telegraphenaufseher für Unterhaltung der elektrischen Leitungen
und Ap- parate, die Telegraphisten für Bedienung der Appa- rate, die Bahnmeister, Weichensteller und
Bahn- wärter für Unterhaltung
und Bewachung der
Bahn. Für die Ausbildung der niedern Eisenbahnb
eamte haben viele Bahnverwaltungen besondere Eisenbahnschulen (s.d.)
eingerichtet. In
Deutschland
[* 4] werden die An- wärter für den niedern Eisenbahndienst, an die hin- sichtlich
der Schulbildung je nach ihrer demnächstigen Verwendung verschiedeneAnforderungen gestellt wer- den, meist zunächst im
praktischen Dienst ausgebildet und dann einer Prüfung unterworfen. Nach den vom
Reiche auf
Grund der
Beschlüsse des
Bundes-
rats vom erlassenen «Bestimmungen über die Befähigung von Eifenbahnbetriebsbeam-
ten» vom die an
Stelle der bisherigen Bestimmungen über die Befähigung von Bahnpolizeibeamten
und Lokomotivführern vom traten, müssen Nachtwächter, Sta- tionsdiener, Bremser und Wagenwärter, Rangier-
meister, Schaffner, Packmeister,
Zugführer,
Bahn- wärter und Haltepunktwärter, Weichensteller und Haltestellenaufseher,
Bahnmeister, Stationsaufseher und Stationsassistenten,
Stationsvorsteher sowie Lokomotivführer für die
selbständige Wahrnehmung ihrer Dienstverrichtungen außer den in der
«Betriebs- ordnung für die Haupteisenbahnen
Deutschlands»
[* 5] und der «Vahnordnung für die Nebeneifenbahnen
Deutschlands» vom (s. Eisenbahn-
Betriebsordnung) vorgesehenen allgemeinen
Eigen- schaften (mindestens 211. alt, unbescholtenen Rufes, lesens- und schrcibenskundig) noch bestimmte
«all- gemeine» und
«besondereErfordernisse» erfüllen.
Sie sollen bei ihrem ersten Dienstantritt nicht über 40 I. alt sein (Ausnahmen nur mit Genehmigung der Landesaufsichtsbehörde zulässig), die für die Wahr- nehmung der betreffenden Dienstvorrichtungen er- forderliche Gesundheit, Rüstigkeit und Gewandtheit, ein ausreichendes Hor- und Sehvermögen und die sonst zu ihrem besondern Dienst erforderlichen Eigen- schaften und Kenntnisse besitzen, welche den für jede der genannten Beamtenkategorien im einzelnen vor- geschriebenen Anforderungen entsprechen müssen.
Die Anstellung der niedern Eisenbahnb
eamte in
Deutschland,
Österreich
[* 6] und
Frankreich wird, abgesehen von der Befähigung für die betreffende
Stelle, durch die Vorschriften über die Civilversorgung der Militär- anwärter (s. d.)
beeinflußt. Danach sind den Militär- anwärtern einzelne stellen ausschließlich, andere, wie z. B.
in
Deutschland die nichttechnischen
Bureau- beamtenstellen, mindestens zur Hälfte vorbehalten. Vielfach werden auch Frauen
im Eisenbahndienst beschäftigt, z. B. im Telegraphendienst, an den Villet- schaltern
(Berliner Stadt- und Ringbahn)
[* 7] u. s. w.
Bei den untern Eisenbahnb
eamte ist noch vielfach nachgelassen, daß dieselben ihre Frauen und
Kinder zu einzelnen Dienstleistungen,
wie Bedienung der Wegeschranken, heranziehen.
Besonders in
Frankreich ist die Ver- wendung der Beamtensrauen zu verschiedenen Dienst- verrichtungen eine ganz allgemeine.
Über die Ausbildung und Anstellung der Eisenbahnb
eamte be- stehen in den übrigen
Staaten des europ. Fest- landes ähnliche Bestimmungen
wie in
Deutschland. Abweichend hiervon ist die Angelegenheit in England und
Amerika
[* 8] geregelt, wo keine
besondere Vorbil- dung und teine Prüfungen verlangt werden. Die
Anwärter treten vielmehr meist schon in sehr jungen Jahren
in den Dienst, werden in allen Zweigen aus- gebildet und rücken vor
bis in die höchsten
Stellen.
Die Anzahl der auf der Erde im Eisenbahn- betrieb beschäftigten Personen wird auf etwa drei Millionen geschätzt. Nach einer im «Archiv für Eisenbahnwesen» 1889 mitgeteilten Denkschrift des ital. Ministeriums der öffentlichen Arbeiten von 1889 betrug die Zahl der im Durchschnitt für 1 km Vahnlänge beschäftigten Personen (Beamte und Ar- beiter) in Belgien [* 9] 12,54, in Italien [* 10] 8,9", in Ruß- land 8,93, in Deutschland 8,92, in Frankreich 7,78, in den Niederlanden 7,22, in Österreich-Ungarn [* 11] 0,97, in der Schweiz [* 12] 5,55, in Rumänien [* 13] 5,27, in Däne- mark 4,10. Nach der Statistik des Reichseisenbahnamtes sür 1892/93 waren im Jahresdurchschnitt dei den normal- spurigen deutschen Eisenbahnen (mittlere Vetriebs- länge 42 848,86 km) an Beamten und Arbeitern beschäftigt 355767 oder 8,31 für 1 km der durch- schnittlichen Betriebslänge.
Die Besoldungen und an- dere persönliche Ausgaben betrugen 438068763 M. -- 10234 M. sür 1 km. Hiervon entfielen auf die preuh. Staatsbahnen [* 14] (25 445,5? km) 238 270Beamte und Arbeiter oder 9,36 für 1 km Betriebslänge und 287199646 M. ^ 11276 M. für 1 km. Im Werk- stättenbetriebe waren außerdem 60829 Beamte und Arbeiter thätig, davon 42309 bei denpreuß.Staats- bahnen. (S. Deutsche Eisenbahnen [* 15] und Preußische Eisenbahnen.) Bei den Eisenbahnen Osterreich-Nngarns, soweit sie dem Verein deutscher Eisenbahnverwal- tungen (s. Eisenbahnvcrein) angehören (also mit Ausnahme einiger kleiner Lokalbahnen), waren 1892 (einschließlich der im Werkstättendienst beschäf- tigten Perfonen) bei einer mittlern Vetriebslänge von 27056 km durchschnittlich 191793 Beamte und Arbeiter oder 7,i für 1 Km durchschnittlicher Be- triebslänge vorhanden; die Besoldungen und niedern persönlichen Ausgaben betrugen 176 768116 M. --- 6513 M. für 1 km. Hiervon entfielen aui die öfterr. Staatsbahnen (7979 km) 5? 747 Beamte und Arbeiter oder 7,2 für 1 km und 51916 582 M. ^ 6485 M. für 1 km-, auf die ungar. Staats- und vom Staate betriebene Privatbahnen (9958 km) ¶