Eisenbahn
-Güterneben
stellen
haben die Aufgabe, den Stückgutverkehr von und nach den nicht unmittelbar an der
Eisenbahn
belegenen Ortschaften unter bahnamtlicher
Aufsicht und Verantwortlichkeit zu vermitteln, indem an den
betreffenden Ortschaften ein Güteragent bestellt wird, welcher für
Annahme und
Ausgabe, bez. regelmäßige An- und Abfuhr
der
Stückgüter von und nach der nächsten Eisenbahn
station Sorge zu tragen hat.