forlaufend
820 Einzelräder - Eipel
(Flllß) weggefallen. An die
Stelle der Zellenhöfe sind die für den einzelnen oder auch für mehrere
erbauten
Höfe getreten, die zwischen den in Kreuz- oder Fächer- form gebauten Zellenflügeln gelegen sind, der Zu- gang
zu den Zellen aber wird durch
Galerien ver- mittelt, welche an den Zellenreihen entlang laufen und zu
welchen
Treppen
[* 3] führen. Das Wesentliche, die Centralhalle mit dem alle Korridore umfassen- den Beobachtungsposten im Mittelpunkte,
ist ge- blieben, und dem so geschaffenen
Muster entsprechen im wesentlichen noch heute die auf Eipel
berechneten Gefängnisse.
Unter diesen haben das strengere
System der Eipel
die Gefängnisse von Pentonville (1842 gebaut), die belgischen,
holländischen und dänischen und unter den deutschen die in
Bruchsal (1848 vollendet) und
Nürnberg
[* 4] (1868 bezogen). Das mildere
führt die völlige
Trennung
nur für den Aufenthalt in der Zelle
[* 5] durch und hindert den Ver- kehr der Gefangenen im übrigen
durch besondere
Aufsicht und in den Freistunden noch besonders da- durch, daß sie einzeln hintereinander
in Abständen von fünf bis acht Schritten geführt werden.
Bei diesem
System sind die
Baukosten erheblich niedriger als bei dem strengern; allein die Einzelspazierhöfe für ein Zellenqefängnis
mit 4-500
Köpfen kosten 90-120000 3)t. Der Zeitraum, bis zu welchem die Eipel
ausgedehnt werden kann,
beträgt für einen ge- sunden
Menschen 10 Jahre, so in
Belgien.
[* 6] In
Deutschland
[* 7] darf der Gefangene ohne seine Zustim- mung nicht
über 3 Jahre isoliert gehalten werden. Entscheidend sind Charakter und Kultur der Nation. In einigen
Ländern tritt
Abkürzung
der
Strafe ein, wenn sie in Eipel
vollstreckt wird. (S.
Strafvollzug.) Der Streit, ob die Eipel
ein brauchbares
Strafvoll- zugsmittcl sei, ist nicht abgeschlossen.
Gründliche Kenner des Gefängniswesens (Krohne) bezeichnen sie als das dem sittlichen
Grunde und dem staat- lichen Zwecke
der
Strafe am vollkommensten ent- sprechende Strafmittel, und sie widerlegen die aus der angeblichen Gesundheitsschädlichkeit
der Eipel
von deren Gegnern entnommenen
Gedanken durch den Hinweis darauf, daß insbesondere Seelenstörungen
in der Eipel
nicht mehr vorkommen als in der Gemein- schaftshaft. Auch die von dem preuß.
Iustizminister 1890 gelegentlich der Prüfung der Zweckmäßigkeit der sog. bedingten
Verurteilung (s. d.) eingeforderten
gerichtlichen Gutachten hoffen fast einstimmig von einer möglichst vollständigen Durchführung der
Eipel
eine Aufbesserung des
Strafvollzugs.
Andererseits ist gerade aus dem
Lande, in welchem allein die Eipel
vollständig durchgeführt ist, aus
Belgien, von sehr beachtenswerter
Seite die Frage, ob mit der Eipel
ein nach allen
Richtungen wirksamer
Strafvollzug er- reicht sei,' verneint worden (vgl. Ad.
Prins, Oriini- Q2.1it6 65 I'6pr6L8i0Q. NäLNI ^6 8ci6llC6 P6Q9.I6, Brüss.
1886), und von
Liszt ist der Meinung, daß das
System der Eipel
gerade in
Belgien einen voll- ständigen Mißerfolg gehabt habe.
Unter allen Um- ständen fallen bei der
Entscheidung für oder gegen die Eipel
die finanziellen Erwägungen erheblich ins Gewicht.
Die Kosten für Durchführung der
Neu- ordnung des Gefängniswesens nach dem
Entwurf des Strafvollzugsgesetzes
für das
Deutsche Reich
[* 8] wurden 1879 auf 80-100 Mill. M. berechnet; von
Liszt berechnet sogar die einmaligen Kosten der Durchführung
der Eipel
für
Preußen
[* 9] allein auf 115 Mill. M. -
Vgl. Krohne, Lehrbuch der Gefängnis- kunde (Stuttg. 1889);
vonLiszt,in der
«Zeitschrift für diegesamteStrafrechtswissenschaft',V11,180;X,666.
Ginzelräder, s. Zahnräder. Ginzelrichter, diejenigen
Richter, welche ein- zeln, jeder selbständig für sich, die gesamte
Richter- thätigkeit ausüben, im Gegensatz zu den Kolle- gialgerichten, deren Wesen darin besteht, daß die Gerichtsbarkeit
von mehrern gemeinschaftlich (als Kollegium) ausgeübt wird. Eipel
eignen sich vor- zugsweise für solche Sachen,
welche ein besonders rasches und energisches Eingreifen, besondere Ver- trautheit mit örtlichen Verhältnissen,
eine mehr lei- tende als entscheidende Thätigkeit erfordern; ferner für solche, zu deren Geringfügigkeit der Kosten- und
Kräfteaufwand kollegialer Thätigkeit im Mißver- hältnis stehen würde. Eipel
sind nach der
Deutschen Gerichtsverfassung die
Amtsrichter, nach der
Öster- reichischen die Vezirksrichter. (S.
Amtsgerichte,
Amtsrichter,
Bezirksgerichte.)
Einzelunterlagen, s. Eisenbahnbau
[* 10] (S.834I,).
Einzelwirtschaft oder Privatwirtschaft, die auf
Rechnung und Gefahr einer einzelnen selb- ständigen (physischen oder juristischen)
Person statt- findende planmäßige Beschaffung und Verwendung wirtschaftlicher
Güter. Die zahlreichen Eipel
einer grö- siern
Gesellschaft stehen untereinander hauptsächlich durch den Tauschverkehr in
Beziehung, wenn auch andere
Wechselwirkungen, die auf Gemeinsinn und Wohlthätigkeit beruhen, von großer Bedeutung sind.
Auch verlangt das Interesse der Eipel
gewisse gemein- wirtschaftliche, auf Zwangsgewalt gestützte Organi- sationen,
als deren
Träger
[* 11] der
Staat erscheint. Die Vorzüge des
Systems der Eipel
liegen hauptsächlich darin, daß dadurch das Gefühl
der Selbstverant- wortlichkeit wie des Selbstinteresses bei allen einzel- nen stets lebendig erhalten
und dadurch in der ganzen Gesellschaft eine intensivere Anspannung aller wirt- schaftlichen Kräfte unterhalten wird, als
in einer nur durch eine äußere Organisation geregelten kom- munistischen Gemeinschaft zu erwarten wäre.
Wenn sich freilich die Mehrzahl der Eipel
in einer sehr gedrück- ten, dem Maßstab
[* 12] vernunftgemäßer
Ansprüche nicht entsprechenden
Lage befindet, so werden sociale Schwierigkeiten und wenigstens theoretische Anfech- tungen
des Princips der Eipel niemals ausbleiben. Ginziehen, ein in verschiedener Bedeutung ge- brauchter militär.
Ausdruck. der Rekruten be- zeichnet die
Thatsache, daß die Wehrpflichtigen ihrem bürgerlichen
Berufe entzogen werden, um bei
den Truppenabteilungen eingestellt zu werden; der Reserven, der Landwehr ist die Einberufung der noch
dienstpflichtigen Mannschaften dieser
Kategorien zu Übungen oder im Kriegsfalle unter die Waffen.
[* 13]
Endlich spricht man vom Eipel von Schildwachen, vor- geschobenen Posten, Detachements u. s. w. in den Fällen, in welchen man die betreffenden Wachen, Posten u. s. w. nicht mehr besetzt halten will und die zur Besetzung derselben verwendeten Mannschaften daher zur Haupttruppe heranzieht. Über Eipel in der Technik f. Treiben des Bleches. Ginziehmefser, s. Blattmesser. Einziehung, in der Baukunst [* 14] eine Hohlkehle zwischen zwei lotrechten Platten, von welchen eine gegen die andere etwas zurücksteht. - über Eipel im Sinne von Konfiskation s. d. Einzugsgeld, s. Anzugsgeld. Gipel, magyar. Ipol^.
1) Linker Nebenfluß der Donau, entspringt auf den Bergen [* 15] von Mälna- patak an der Grenze der ungar. Komitate Neogräd, Sohl und Gömör und mündet nach gewundenem Lause bei Szob unterhalb Gran. [* 16] Die Länge beträgt ¶