Einziehen
von
Umlaufsmitteln
(Münzen,
[* 3]
Papiergeld,
Banknoten) heißt dieselben aus dem
Verkehr bringen,
indem die bei bestimmten
Stellen
(Notenbanken, Steuerkassen) eingegangenen
Banknoten oder zu stark abgenutzten
Münzen zurückbehalten
werden, oder indem für eine ganze
Gattung von
Münzen,
Papiergeld oder
Banknoten ein bestimmter Zeitpunkt angesetzt wird, bis
zu dem sie noch angenommen und gegen Kurantgeld umgetauscht werden.
Nach Verlauf dieser
Frist verlieren
die betreffenden Umlaufsmittel
ganz oder teilweise ihre Geltung.