Einzelne Rechtsinst
itute.
Andelage
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(lat. andelago, andelangus, vandilangus), altdeutsches, später vielfach verderbte
Bültenhieb
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die Berechtigung, von gewissen Nachbarn Dienstverrichtungen, insbesondere
Deodand
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(v. lat. Deo dandum, "Gott zu geben"), im Mittelalter ein Gut, das
Ehrenerklärung
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Versicherung, daß man den Beleidigten hinsichtlich seiner Ehrenhaftigkeit
Ehrenwort
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ein Versprechen, mit unterpfändlicher Einsetzung der Ehre gegeben, ist eins
Einlagern
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(Einlager, Einreiten, Leisten, Leistungsrecht, Pactum obstagii), ein im Mittelalte
Einmahnung, s.
Einlagern
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(Einlager, Einreiten, Leisten, Leistungsrecht, Pactum obstagii), ein im Mittelalte
Gerade
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ein Institut des deutschen Erbrechts, kommt in zweifacher Gestalt, als Witwengerad
♦ und Ungerade, ein sehr gewöhnliches einfaches Glücksspiel, welches darin
Gewere
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(Gewehre, Gewäre, Gewähre, Were, Warandia, v. althochd. Werjan, "bekleiden
Handfriede
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ein früher übliches Friedensversprechen, durch welches jemand vor handgemeinen
Leuterung
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ein dem ältern sächsischen Prozeß eigentümliches Rechtsmittel, durch welches
Morgengabe
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(Donum matutinale), ursprünglich das Geschenk, welches der Gatte der Gattin
Mundium
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(v. altd. munt, Hand, Schutz), im altdeutschen Recht eine Schutzgewalt, welche
Oppugnation
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(lat.), Bestürmung; Belagerung; Angriff, namentlich vor Gericht; Oppugnationsschr
Schwertmagen
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im altdeutschen Rechte die durch Männer miteinander verwandten männlichen
Spillmage, s.
Mage
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(spr. mahsch), Eugène, franz. Marineoffizier und Afrikareisender, geb. 30.
Verbrechen.
Ungericht
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(altd.), s. v. w. Missethat oder Verbrechen.
Dardanariat
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ein jetzt veralteter strafrechtlicher Begriff, bedeutete seiner Zeit jedes
Rabenstein
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Weiler im bayr. Regierungsbezirk Oberfranken, Bezirksamt Pegnitz, in der
Tortur
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(lat., Marter, Folter, harte oder peinliche Frage), im frühern Strafverfahren
Folter, s.
Tortur
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(lat., Marter, Folter, harte oder peinliche Frage), im frühern Strafverfahren
Jungfer
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s. v. w. Jungfrau (s. Jungfrauschaft); im Mittelalter eine Maschine in Frauengesta
Peinliche Befragung
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(peinliche Frage), s. v. w. Spezialinquisition (s. Strafprozeß); dann die
Territion
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(lat.), früher die Bedrohung eines Angeschuldigten mit der Tortur (s. d.
Urphede
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(Urfehde, Urfede), ehedem die eidliche Versicherung eines Verurteilten, sich
Zetergeschrei
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(Gerüffte, Geruchte, Clamor violentiae), im Mittelalter das Geschrei, welches
Strafe.
Bruch, s.
Brüche
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(Brüchte), im mittelalterlichen Rechtsleben sowohl die geringern Verbrechen,
Brüche (Brüchte)
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(Brüchte), im mittelalterlichen Rechtsleben sowohl die geringern Verbrechen,
Poena talionis, s.
Talion
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(lat.), Vergeltung einer Handlung durch eine gleiche; daher Jus talionis,
Abbitte, s.
Deprekation
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(lat. Deprecatio injuriae, "Abbitte"), eine dem deutschen Recht
Deprekation
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(lat. Deprecatio injuriae, "Abbitte"), eine dem deutschen Recht
Acht
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(vom altdeutschen "Echt", d. h. Bund oder Gesetz), ursprünglich
Echtlosigkeit
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(v. altdeutschen Echt, d. h. Gesetz), der Zustand völliger Rechtlosigkeit,
Friedlosigkeit
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im altgerman. Rechtswesen der Zustand desjenigen, der, als in die Oberacht
Oberacht, s.
Acht
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(vom altdeutschen "Echt", d. h. Bund oder Gesetz), ursprünglich
Reichsacht, s.
Acht
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(vom altdeutschen "Echt", d. h. Bund oder Gesetz), ursprünglich
Vogelfrei
¶
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(lat. exlex), derjenige, welcher des Rechtsschutzes gänzlich beraubt und
Augenausstechen
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alte barbar. Strafe, welche selbst bei den gebildetsten Völkern des Altertums
Abbacinare, s. Blenden
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das Zerstören des Augenlichts, war im Altertum eine Strafe, die bei verschiedenen
Blenden
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das Zerstören des Augenlichts, war im Altertum eine Strafe, die bei verschiedenen
Bock
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1) (Tragus) Hieronymus, Botaniker, geb. 1498 zu Heiderbach im Zweibrückenschen,
Brandmarkung
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(Stigma), das Einbrennen von Zeichen auf einen Teil des Leibes, als Strafe
Buße
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eigentlich Ersatz, Entschädigung. Schon diese mittelalterliche Übersetzung
Bedemund
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(Bettmund, auch unter den Namen Bauernmiete, Brautlauf, Bumede, Busenhuhn,
Blutgeld
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die Summe, welche nach altdeutschem Recht von einem Totschläger dem gezahlt
Emenda
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(mittellat., franz. Amende), Geldbuße, Wergeld (s. d.); E. saxonica, Sachsenbuße
Fredum
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(Fredus, Fridus), das Friedensgeld, d. h. ein Strafgeld, welches nach altgermanisc
Friedebuße
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Abgabe, welche man früher für die Sicherung des Genusses seiner Rechte zu
Sachsenbuße
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(Emenda saxonica), die Entschädigung, die nach altem sächsischen Rechte
Schmerzensgeld
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Entschädigung, die früher für erlittene Körperverletzung der Verletzte
Wehrgeld, s. Wergeld
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(Wehrgeld, Wiedergeld, Manngeld [wer = Mann], Friedegeld, Buße, Compositio,
Wergeld
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(Wehrgeld, Wiedergeld, Manngeld [wer = Mann], Friedegeld, Buße, Compositio,
Hundetragen
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mittelalterliche Strafe des Landfriedensbruchs, namentlich in Franken und
Cynophorie
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(griech.), das "Hundetragen" als Strafe, im Mittelalter vorkommend.
Pfählen
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barbarische Todesstrafe des Mittelalters, darin bestehend, daß man dem Verbrecher
Pranger
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(Schandpfahl, Schandbühne, lat. Palus infamans), ehedem der Ort, wo Verbrecher,
Ausstellung v. Verbrechern, s. Pranger
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(Schandpfahl, Schandbühne, lat. Palus infamans), ehedem der Ort, wo Verbrecher,
Ganten
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ehemals eine Art Pranger, der aus Brettern bestand, welche an zwei Pfählen
Halsring
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s. v. w. Halseisen, s. Pranger.
Rädern
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(Strafe des Rades, Radebrechen), Strafe, mit welcher sonst, und zwar noch
Säcken
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(Ertränken), mittelalterliche Todesstrafe, welche darin bestand, daß der
Staatsgefangene
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Gefangene, welche nicht wegen eines begangenen Verbrechens durch gerichtliches
Staupenschlag
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(Staupbesen, lat. Fustigatio), die früher gewöhnlich mit der Landesverweisung
Fustigiren
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(mittellat.), abprügeln, stäupen; Fustigation, Stäupung, Auspeitschung.
Trillhaus
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(Triller), ein hölzernes, vergittertes, an einer horizontalen Welle befestigtes