Einwendung
,
s. v. w.
Einrede. Einwendung
eines
Rechtsmittels ist die zu den
Akten gebrachte
Erklärung einer
Partei, daß sie gegen
ein richterliches
Urteil ein speziell zu bezeichnendes
Rechtsmittel ergreifen will.
Einungsämter - Einzelh
Einwendung
28 Wörter, 208 Zeichen
Einwendung,
s. v. w.
Einrede. Einwendung
eines
Rechtsmittels ist die zu den
Akten gebrachte
Erklärung einer
Partei, daß sie gegen
ein richterliches
Urteil ein speziell zu bezeichnendes
Rechtsmittel ergreifen will.
Nr. | Ergebnis | Einwendung |
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1 | ****** | Ein|wen|dung, die; -, -en: 1. etw., was man gegen jmdn., etw. einwendet: keine E., -en machen. ... |