wer-Einstehen
,
Bezeichnung für die freiwillige Stellvertretung eines Wehrpflichtigen durch einen andern.
Entweder stellt derjenige, der seiner Dienstpflicht nicht selbst genügen will, einen Vertreter und findet sich mit ihm gegenseitig ab, oder der Staat übernimmt gegen Zahlung einer bestimmten Summe die Beschaffung eines Stellvertreters.
Derjenige, der sich
vertreten läßt, wird Einsteller, sein
Stellvertreter Einsteher genannt. In
Staaten, wo die
allgemeine Wehrpflicht
gilt, ist das Einstehen
untersagt. –
Über das Einstehen
in der
Jägerei, s. Einschwingen.