Einreibung
(Inunctio, Illitio), die
Applikation arzneilicher
Substanzen auf die Körperoberfläche durch die
Manipulation
des Reibens, dann die so zu applizierenden Arzneistoffe selbst. Die Einreibung
geschieht entweder
zu dem
Zweck, um die in der zu applizierenden
Substanz enthaltenen arzneilichen
Mittel in das
Gewebe der
[* 2]
Haut
[* 3] hineinzutreiben,
damit sie in die Blutbahn gelangen und so dem ganzen
Körper mitgeteilt werden, oder man verbindet mit der Einreibung
die Absicht,
auf das
Gewebe der
Haut selbst zu wirken, um dieses in Erkrankungsfällen in geeigneter
Weise anzugreifen,
oder es kann die den
Zweck haben, die
Haut als Ableitungsorgan zu benutzen, um durch Erregung von Entzündungszuständen ableitend
auf
Krankheiten innerer
Organe zu wirken. Die Arzneistoffe können nicht in der Form wässeriger
Lösungen durch Einreibung
auf den
Körper appliziert werden, weil
Wasser die
Haut nicht durchdringt. Nur spirituöse und ölige oder fettige
Substanzen lassen
sich durch der
Haut einverleiben. Anwendung finden die Einreibungen
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in einer großen Reihe sowohl innerer als äußerer Krankheiten: bei Hautkrankheiten,
[* 5] Krätze, Syphilis (s. Schmierkur), Drüsenanschwellungen
oder bei Verhärtungen von Geweben, die nicht zu tief unter der Haut liegen, bei Gicht und Rheumatismus, bei Gelenksteifigkeit
etc. Man macht die Einreibungen
am besten mit der flachen Hand
[* 6] und bedient sich nur dann eines Lederhandschuhs,
wenn die Einreibung
die Haut des Einreibenden selbst affizieren würde, wie dieses bei sehr scharfen Salben der Fall ist. Bei letztern
muß sorgfältigste Reinigung der Finger nach der Einreibung
stattfinden, da das Reiben derselben an den Augenlidern z. B.
nach Gebrauch von Veratrinsalben heftige Entzündungen hervorruft.