Einlösen
heißt eine fällige Schuld (Einlösung von Pfändern, von Papiergeld, Banknoten) oder einen fälligen Wechsel bezahlen.
Die Zettelbanken, für welche Einlösungspflicht besteht, haben einen Einlösungsfonds, d. h. einen metallischen Barbestand, bereit zu halten, um zu jeder Zeit die ihnen zur Einlösung angebotenen Banknoten umzutauschen.
Einlösungsscheine nannte man das 1810 in
Österreich
[* 2] zu dem
Zweck ausgegebene
Papiergeld, um mit dessen
Hilfe andre
Schuldscheine (die
Wiener Bankozettel) einlösen
zu können.