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ausländischen Kapitalien zu erfassen, welche in inländischen Aktienunternehmungen 2c. angelegt sind. Nun wird freilich in Zukunft eine Doppelbesteuerung statthaben, da die Dividenden bei den Aktionären nach der Verteilung wiederholt getroffen werden. Diesen zu gestatten, ihre Dividendenbezüge bei ihren Steuererklärungen in Abzug zu bringen, ist mißlich und öffnet Hinterziehungen Thür und Thor. Es wurde deshalb der auch bereits in Baden [* 3] eingeschlagene Ausweg beliebt und mit Rücksicht auf die Mehrbelastung, welche den größern Aktiengesellschaften aus der Umgestaltung der Gewerbesteuer erwächst, bestimmt, daß bei Feststellung des steuerpflichtigen Einkommens 3 ½ Proz. des Aktienkapitals 2c. von den in Rechnung zu stellenden Überschüssen vorweg in Abzug kommen sollen.
Die gesetzlichen Steuerbefreiungen entsprechen im wesentlichen dem bestehenden
Recht. Jedoch ist bereits im
Gesetz vorgesehen,
daß die
Häupter und Mitglieder vormals unmittelbarer deutscher
Reichsstände, welchen das
Recht der
Befreiung von ordentlichen
Personalsteuern zusteht, zu der Einkommens
teuer von dem Zeitpunkt ab herangezogen werden sollen, in welchem durch
besonderes
Gesetz die
Entschädigung für die aufzuhebende
Befreiung von der Einkommens
teuer geregelt sein wird. Die
objektive Steuerpflicht beginnt mit einem
Einkommen von mehr als 900 Mk. Die Unterschiede zwischen den aufeinander folgenden
Einkommens
tufen wurden gegen früher vermindert.
Die
Stufen steigen anfänglich um 150, dann um 300, 500 Mk., von 10,500
Mk. an um 1000 und von 32,000
Mk.
an um 2000 Mk. Der
Steuerfuß steigt von rund 0,6 Proz. für 900-1050 Mk.
allmählich bis auf 3 Proz. bei 9500-10,500 Mk. Er ist also bis dahin
gegen früher ermäßigt. Die
Einkommen von 960-10,800 Mk. warfen zuletzt eine Steuersumme von 53,7
Mill.
Mk. oder 71,0 Proz. des gesamten Einkommens
teuerbetrags ab. Eine
Erhöhung der
Einnahmen wäre demnach bei diesen
Einkommen nur aus einer Verbesserung in der Steuerveranlagung zu erhoffen.
Für höhere Einkommen steigt der Steuersatz, bis er bei 100,000 Mk. den Betrag von 4 Proz. erreicht. Von da ab bleibt er konstant. Diese höhern Einkommen warfen zuletzt eine Steuersumme von 21,3 Mill. Mk. ab, oder 28,4 Proz. des gesamten Steuerertrages. Die aus der Erhöhung des Steuerfußes allein zu erwartende Mehreinnahme würde sich auf weniger als 7 Mill. Mk. stellen. Hierzu käme neben dem Steuerzuwachs aus der Veränderung der Steuerveranlagung noch die Einnahme aus der Besteuerung von Aktiengesellschaften 2c.
Den minder bemittelten Bevölkerungsschichten sind außerdem noch in besondern Fällen weitergehende Erleichterungen als seither zugedacht. Es ist gestattet, bei der Veranlagung besondere, die Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen wesentlich beeinträchtigende wirtschaftliche Verhältnisse in der Art zu berücksichtigen, daß bei einem Einkommen von nicht mehr als 9500 Mk. eine Ermäßigung der allgemein vorgeschriebenen Sätze um höchstens drei Stufen gewährt wird.
Als Verhältnisse dieser Art kommen lediglich außergewöhnliche Belastungen durch Unterhalt und Erziehung der Kinder, Verpflichtung zum Unterhalt mittelloser Angehöriger, andauernde Krankheit, Verschuldung und besondere Unglücksfälle in Betracht. Neu ist die Bestimmung, daß für jedes nicht selbständig zu veranlagende Familienmitglied unter 14 Jahren von dem steuerpflichtigen Einkommen des Haushaltungsvorstandes, sofern dasselbe den Betrag von 3000 Mk. nicht übersteigt, der Betrag von 50 Mk. in Abzug gebracht wird, mit der
Maßgabe, daß bei Vorhandensein von drei oder mehr Familienmitgliedern dieser Art auf jeden Fall eine Ermäßigung um eine Stufe stattfindet.
An
Stelle der Einschätzung durch Dritte tritt in Zukunft die obligatorische Selbstangabe der Steuerpflichtigen
(Deklaration) für alle, welche bereits mit einem
Einkommen von mehr als 3000 Mk. zur Einkommens
teuer veranlagt sind. Aus dieser Verpflichtung
in
Verbindung mit den anwendbaren Kontrollmitteln und mit der Androhung von
Strafen erhofft man eine ansehnliche
Steigerung
der Steuereinnahme. Oft ist freilich die genauere Angabe einer
Summe schwer oder unmöglich. Mit Rücksicht hierauf wurde
bestimmt, daß dem Steuerpflichtigen auf seinen
Antrag, soweit es sich um nur durch
Schätzung zu ermittelndes
Einkommen handelt,
gestattet werde, in die Steuererklärung statt der ziffermäßigen Angabe des
Einkommens diejenigen Nachweisungen aufzunehmen,
deren die Veranlagungskommission zur
Schätzung desselben bedarf.
Die unbedingte Deklarationspflicht auf kleinere
Einkommen unter 3000 Mk. auszudehnen, erschien weder als erforderlich noch
als zweckmäßig. Ersteres nicht, weil die Einkommens
verhältnisse solcher Pflichtigen, mit Ausnahme der Bezüge aus Kapitalvermögen,
in der
Regel unschwer zu schätzen seien, diejenigen aber, bei welchen die
Schätzung, Schwierigkeiten
verursache oder ein
Einkommen aus Kapitalvermögen zu vermuten sei, zur
Abgabe einer Steuererklärung durch besondere
Aufforderung
verpflichtet werden könnten, wie dies denn auch in der That im
Gesetz vorgesehen ist. Als unzweckmäßig wurde eine weitere
Ausdehnung
[* 4] erachtet, weil die
Mehrzahl der Steuerpflichtigen mit geringerm
Einkommen zur
Abgabe einer brauchbaren schriftlichen
Steuererklärung kaum befähigt sei, überdies aber die Sichtung und Verarbeitung eines so umfangreichen
Materials auf Schwierigkeiten
stoßen müsse.
Die Selbstangabe der Pflichtigen darf aber nicht die alleinige Grundlage für die Veranlagung der Steuer bilden, da dieselbe aus Mangel an gutem Willen oder an für die Einkommensbemessung nötigen Kenntnissen und Mitteln nicht immer eine hinreichend zuverlässige Quelle [* 5] für die richtige Erkenntnis des wirklichen Einkommens bildet. Sie muß vielmehr durch gründliche Prüfung unterstützt und kontrolliert werden. Mit Recht wird daher von der Regierung ein besonderer Nachdruck gelegt:
1) auf die Schaffung von Veranlagungsorganen, welche durch ihre Zusammensetzung die sachliche und unparteiliche Handhabung der Veranlagungsgrundsätze verbürgen;
2) auf die gründliche Vorbereitung und energische Leitung des Veranlagungsgeschäfts durch geschulte Beamte, deren Kraft [* 6] nicht durch anderweite dienstliche Thätigkeit erschöpft werden darf;
3) auf die Befugnis und Verpflichtung der Veranlagungsbehörden zur selbständigen Ermittelung und nötigen Falls Schätzung des Einkommens; endlich 4) auf wirksame Strafandrohungen gegen wissentlich unrichtige und unvollständige Deklarationen. Gerade am Mangel solcher eigens geschulten Beamten, welche das Interesse des Staates in wirksamer Weise zu vertreten haben, hat das preußische Steuerwesen bis jetzt empfindlich gekrankt.
Das
Gesetz trifft auch Vorsorge für die Verwendung von etwa eintretenden Mehreinnahmen. Übersteigt nämlich die
Einnahme
an Einkommensteuer
für 1892/93 die
Summe von 80 Mill.
Mk. und für die folgenden Jahre einen um je 4 Proz. erhöhten
Betrag, so sollen die Überschüsse nach Maßgabe eines zu erlassenden besondern
Gesetzes zur
Durchführung der Beseitigung,
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der Grund- und Gebäudesteuer als Staatssteuer, bez. der Überweisung derselben an kommunale Verbände, oder für den Fall, daß
ein solches Gesetz nicht zu stände kommt, zum Erlaß eines entsprechenden Betrages an Einkommensteuer
verwandt werden.
Von Einführung einer besondern Kapitalrentensteuer neben der allgemeinen Einkommensteuer
und den bestehenden Ertragssteuern wurde in Preußen
[* 8] Abstand genommen, weil es schwer halte, eine einzelne Gattung des mobilen Kapitals zur Besteuerung heranzuziehen und dasselbe
gegen das gewerblich genutzte gleichartige Kapital zu sondern. Die Einführung einer solchen Steuer werde auch tief einschneidende
Änderungen in den bestehenden Ertragssteuern bedingen und die Überweisung der Realsteuern an die kommunalen Verbände erschweren.
Ein wesentlicher Zweck der Kapitalrentensteuer, mit ihr das fundierte Einkommen stärker zur Deckung der Staatslasten heranzuziehen als das unfundierte, sollte durch Erweiterung der Erbschaftssteuer erreicht werden, ein Plan, der freilich in der Kammer auf Widerspruch stieß und nicht im vollen Umfange im Gesetz verwirklicht wurde.
Vgl. Fuisting, Das preußische Einkommensteuer
gesetz
(2. Aufl., Berl. 1892);
Meitzen, Die Vorschriften für die preußische Einkommensteuer
(das. 1892).
Außer Preußen haben noch einige andre deutsche Länder in den letzten Jahren (seit 1884) ihre Einkommensteuer
geändert und zwar:
Anhalt: Gesetz vom
Baden: Gesetz vom
Bremen: Novelle zum Gesetz vom
Hamburg: Novelle vom
Hessen: Gesetz vom
Lübeck: Gesetz vom
Lippe: Novelle vom
Oldenburg: [* 9] Novelle für das Herzogtum Oldenburg vom Novelle für Lübeck [* 10] und Birkenfeld vom
Reuß i. L.: Gesetz vom
Sachsen-Meiningen: Gesetz vom
Schaumburg-Lippe: Gesetz vom
Eis. [* 11] Die Eisbildung ist ein Vorgang des Wachstums, dessen Bedingungen sich genau angeben lassen. Es sei eine ausgedehnte Wassermasse gleichförmig auf die Temperatur ihres Gefrierpunktes abgekühlt. Sinkt die Temperatur der Luft über ihr auf a Grade unter den Gefrierpunkt des Wassers und bleibt unveränderlich auf diesem Stande, so beginnt gleichzeitig an der Oberfläche des Wassers die Eisbildung und schreitet von da nach unten fort, so daß die Eisschicht mit zunehmender Zeit immer dicker wird.
Die Dicke des Eises ist der Quadratwurzel aus der Zeit, welche seit dem Beginn der Eisbildung verflossen
ist, proportional. Bezeichnet h die Dicke des Eises zur Zeit t, a:h also das Kältegefälle, und ist K das Wärmeleitungsvermögen
des Eises, so ist Ka/h dt die Kältemenge, welche durch das Einkommensteuer
dem Wasser zugeführt wird. Dieselbe erzeugt eine Eisschicht
von der Dicke dh, und es ist Ka/h dt = lo dh, wenn l die latente Wärme,
[* 12] o das spezifische Gewicht des Eises
bedeutet. Aus dieser Gleichung erhält man h^2 = 2 Kat/lo. Bei dieser Formel ist allerdings vorausgesetzt, daß die Kälte innerhalb
der Eisdecke nach dem Gesetz einer geraden Linie abfalle; thatsächlich ist das Gefälle an der Oberfläche
größer als an der Berührungsfläche von Wasser und Eis, und nur das Gefälle an dieser Stelle bestimmt die Geschwindigkeit
der Eisbildung. Verwickelter werden die
Verhältnisse in der Natur dadurch, daß die Temperatur an der Oberfläche nicht konstant bleibt, sondern, mit dem Nullwert beginnend, langsam bis zu einem Maximum steigt, um dann wieder schneller bis zum Nullwert zu sinken. Da nun diese Veränderungen der Temperatur an der Oberfläche sich in tiefern Schichten später geltend machen als in den obern, so ist bei wachsender Kälte auch aus diesem Grunde ihr Gefalle an der Oberfläche größer als an der untern Grenzfläche des Eises.
Mit wachsender Eisdicke nimmt diese Differenz zu, wird aber später, wenn die Kälte ihrem Maximum nahe kommt, wieder geringer,
weil die Variationen der Kälte wieder klein werden. Anders liegen die Verhältnisse zur Zeit der Abnahme der Kälte. Die wesentlichste
Änderung ist die, daß das Einkommensteuer
an seiner Oberfläche nun mehr Kälte abgibt. Der Ort der größten Kälte
liegt dann innerhalb des Eises, von diesem fließt die Kälte nach oben und nach unten ab; an letzterer Stelle erfolgt die Eisbildung
nur auf Kosten der im E. aufgespeicherten Kälte.
Würde die Kälte, nachdem sie ihr Maximum erreicht hat, sehr rasch absinken, so müßte dieser Fall mit dem Beginn des Absinkens eintreten. Erfolgt aber die Abnahme der Kälte so langsam, wie es in den polaren Gebieten thatsächlich geschieht, so tritt die zweiseitige Bewegung der Kälte erst später auf. Die Zunahme der Eisdecke ist demnach in der Periode der fallenden Kälte um vieles größer, als sie der ganzen, zur Zeit des Kältemaximums im E. vorhandenen Kälte entsprechend sein könnte. Es muß also während eines längern Abschnittes dieser Periode noch fortwährend Kälte durch die Oberfläche aufgenommen werden.
Eine größere Annäherung an die Wirklichkeit erhält man, wenn man in der obigen Gleichung für at den Wert T setzt, d. h. die Kältesumme für die Zeit t. Multipliziert man noch die linke Seite der Gleichung mit dem Faktor 1+cf/3l (c = spez. Wärme, f = Temperatur an der Eisoberfläche am Ende der Zeit t) und berechnet den Koeffizienten von T, der nach den Beobachtungen den Wert 0,869 gibt, so erhält man die Gleichung h^2(1+cf/3l) = 0,869 T, welche den Vorgang der Eisbildung im Polarmeer ziemlich genau darstellt.
Inlandeis. Seitdem 1876 die dänische Regierung die wissenschaftliche Erforschung Grönlands zu betreiben begann, war eine der hauptsächlichsten Aufgaben der Untersuchungen die Bestimmung der Grenze und Bewegungen des Inlandeises, wenigstens so weit, als das Gebiet der dänischen Handelsplätze reicht. Der Umfang des ganzen Landes, soweit es bis jetzt bekannt ist, kann, gemessen auf einer durch die vorspringenden Landspitzen gezogenen Linie, zu 6700 km angenommen werden; der Umkreis des Binnenlandes kann auf 5900 km veranschlagt werden, wenn man sich auch den ganz unbekannten Teil dieses Umrisses ähnlich dem bekannten von Meeresarmen durchschnitten und die innern Endpunkte der Fjorde ebenfalls durch eine Linie verbunden denkt.
Von diesem Umkreis sind jetzt 2600 km, nämlich an der Ostküste bis zum 67° nördl. Br. und an der Westseite bis etwa 75°, so durchforscht, daß der Rand des Inlandeises überall mit ziemlicher Sicherheit hat nachgewiesen werden können. Wenn auch nicht an allen Punkten die Grenze untersucht werden konnte, so unterliegt es doch nach den von den Einwohnern eingezogenen Erkundigungen keinem Zweifel, daß dieser Eisrand ein zusammenhängender ist, daß vor allem nicht etwa ein Thal, [* 13] wie bisher noch vielfach ¶
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vermutet wurde, zu dem angeblich eisfreien Innern Zugang gewährt. An den Stellen, wo offenes niedriges Land an das Einkommensteuer
herantritt,
hat letzteres das Aussehen eines plötzlich erstarrten Lavastroms. Hat man die Eismauer erklommen, so befindet man sich auf
einer Eisfläche, die nach innen ganz allmählich ansteigt. Diese Eisbildung bietet ganz das Bild einer
vom Innern ausgehenden Überschwemmung durch die zähflüssige Eismasse, welche vom unbekannten Binnenland aus gegen die Küste
vordringt. Auffallend ist, daß dabei der Rand im allgemeinen doch stationär bleibt, indem die Schmelzung am äußern Saume
dem Nachschub aus dem Binnenlande das Gleichgewicht
[* 15] hält.
[* 14] ^[Abbildung »Reiserouten in Grönland von Peary, Nordenskjöld und Nansen.«]
[* 14] ^[Abbildung »Querschnitt durch Grönland aus dem Polarkreise.«]
Dafür konzentriert sich auf gewisse Punkte der Andrang aus dem Innern um so mächtiger. Dies sind die sogen. Eisfjorde. Obgleich der Eisrand an mehr als hundert Punkten das Meer berührt, so entstehen doch nur an etwa 25-30 Stellen daraus Eisfjorde, von denen wiederum 7-8 als solche ersten Ranges angesehen werden können. Aus fünf der bedeutendsten Eisfjorde liegen nun Messungen der Geschwindigkeit vor, mit der das ins Meer hinaustritt. Die Dicke dieser Gletscher kann zu 250-300 m angenommen werden. Die Geschwindigkeit, berechnet nach der in 24 Stunden durchlaufenen Strecke, beträgt beim Gletscher von
Jakobshavn | 16-19 m | |||||
---|---|---|---|---|---|---|
Torsukatak | 5-10 | |||||
Karajak | 7-12 | |||||
Jtivdliarsuk | 14 | im April. | 7-9 m im Mai | |||
Augpadlartok | 10 | 31 m im August. | ||||
Für den Vorgang des Kalbens oder Losbrechens der Gletscher kommt in erster Linie die Beschaffenheit des Meeresbodens in Betracht. | Bei |
schwacher Neigung des Grundes setzt die Eisplatte ihre Bewegung bis zu einer Tiefe fort, in der sie vom Wasser gehoben und getragen wird. Fällt der Meeresboden, ehe er eine solche Tiefe erreicht, schroff bis zu einer ähnlichen Tiefe ab, so muß der Gletscher hier abbrechen. Nach den Ergebnissen der Polarexpeditionen scheint die nördliche und nordöstliche Küste Grönlands wenig Eisberge abzugeben; der Abfluß von der ganzen Küste nach O. ist geringer als nach W., doch mit dein Unterschiede, daß es auf der Ostseite hauptsächlich der südlichste, auf der Westseite der nördlichste Abschnitt ist, auf den sich die Eisbergproduktion konzentriert.
Über die Beschaffenheit des Innern Grönlands war man bisher völlig im unklaren. An Vermutungen fehlte es nicht; nach den
einen sollte alles Land unter Schnee
[* 16] und Einkommensteuer
begraben sein, andre behaupteten
ein eisfreies Innere. Zu den letztern gehörte
vor allem Nordenskjöld, der zweimal (1870 und 1883) den Versuch machte, in das Innere einzudringen. Derselbe
hielt es für eine physikalische Unmöglichkeit, daß ein großer Kontinent im Innern bei den klimatischen Zuständen, wie
sie auf der Erde südlich vom 80.° nördl. Br. herrschen, ganz mit Einkommensteuer
bedeckt sein sollte. Etwas weiter als Nordenskjöld gelangten 1886 der
Amerikaner Peary und der Däne Maigaard, die ungefähr 100 Meilen weit bis zu einer Hohe von etwa 2500 m
vordrangen. Alle diese Versuche waren von der Westküste unternommen; der erste, dem die Durchquerung Grönlands von der Ostküste
gelang, war Fridtjof Nansen, der am von Umivik aus die Reise über das Einkommensteuer antrat und 27. Aug., 40 Meilen
von der Küste entfernt, fast den 65.° nördl.
Br. erreichte. Von dort schlug er einen westsüdwestlichen Weg ein und traf 26. Sept. am innern Ende des Ameralik-Fjords in 64° 12' nördl. Br. an der Westküste ein, von wo er 3. Okt. in Godthaab anlangte (s. das Kärtchen). Wir wissen jetzt nicht nur, daß Grönland in seinem Innern wirklich unter Schnee und Einkommensteuer begraben ist, sondern kennen auch die eigentümliche Beschaffenheit dieser Eisdecke. Dieselbe hat die Gestalt eines Schildes, hebt sich von den Rändern gleichmäßig, wenn auch sehr schnell ansteigend, zu der bedeutenden Höhe von über 3000 m und ist in der Mitte flach und eben.
Die Ursache dieser schildförmigen Gestalt der Eisdecke ist nicht in der Konfiguration des unter dem Einkommensteuer liegenden Landes zu suchen, sondern in den im Innern herrschenden besondern meteorologischen Verhältnissen. Schon an und für sich muß man annehmen, daß anden Küstenrändern die größten Schneemassen fallen, nach dem Innern zu aber abnehmen; daraus folgt allein schon, daß das Einkommensteuer nicht gerade in der Mitte des Kontinents seine größte Dicke erreichen kann, also eine schildförmige Oberfläche darbieten muß.
Die Schneeflächen im Innern sind eben und wie poliert. Der Hauptfaktor bei der Einebnung der unregelmäßigen Landfläche ist der Wind, durch den die Vertiefungen mit Schnee ausgefüllt werden. Schnee fällt fast jeden Tag; er liegt lose, ist weich und trocken und wird vom Winde [* 17] leicht hin und her getrieben. Ein Schmelzen des Schnees tritt selbst im Hochsommer nur in ganz geringem Maße ein; bis zur Tiefe von 2 m wechseln Schichten von losem Schnee mit ganz dünnen Eiskrusten ab. Letztere sind unzweifelhaft das Produkt der sommerlichen Schneeschmelze. Wenn trotz dieser geringen Schneeschmelze die Masse vou Schnee im Innern nicht zunimmt, so rührt es neben dem fortwährenden Schneetreiben, das nach den Küsten hin gerichtet ist, von dem Drucke her, durch ¶