Einklemmung
(Inkarzeration), eine vorzugsweise bei Darmbrüchen vorkommende
Erscheinung, besteht darin, daß eine im
Bruchsack liegende Darmschlinge in der Gegend des Bruchhalses durch äußern
Druck oder infolge eines räumlichen Mißverhältnisses
gedrückt,
»eingeklemmt« wird (s.
Bruch). Man spricht auch von einer innern Einklemmung
des
Darms. Wenn nämlich
sich bandartige
Stränge zwischen den
Eingeweiden, der Bauchwand etc. gebildet haben, so kann eine Darmschlinge durch dergleichen
Stränge und Faserbrücken gleichsam gefangen, zwischen ihnen festgehalten und gedrückt werden. Je nach den im konkreten
Fall gegebenen lokalen Verhältnissen treten dann die
Erscheinungen der innern Einklemmung
aus, der Darminhalt kann
durch die eingeklemmte Darmpartie nicht vorwärts rücken, daher
Stuhlverstopfung,
Erbrechen und schließlich meist
Kotbrechen
auftritt. Der
Tod wird oft durch eine
Bauchfellentzündung herbeigeführt. Die Behandlung solcher innern Einklemmung
des
Darms ist die
gleiche wie bei der
Darmverschlingung (s. d.). Außerdem kann ein
Vorfall der Mastdarmschleimhaut oder ein zum
After herausgetretener Schleimhautpolyp des
Mastdarms durch krampfhafte Zusammenziehung des Afterschließmuskels eingeklemmt
werden und in die
Gefahr kommen, brandig abzusterben.