Einklemmung
(Inkarzeration), eine vorzugsweise bei Darmbrüchen vorkommende Erscheinung, besteht darin, daß eine im Bruchsack liegende Darmschlinge in der Gegend des Bruchhalses durch äußern Druck oder infolge eines räumlichen Mißverhältnisses gedrückt, »eingeklemmt« wird (s. Bruch). Man spricht auch von einer innern Einklemmung des Darms. Wenn nämlich sich bandartige Stränge zwischen den Eingeweiden, der Bauchwand etc. gebildet haben, so kann eine Darmschlinge durch dergleichen Stränge und Faserbrücken gleichsam gefangen, zwischen ihnen festgehalten und gedrückt werden. Je nach den im konkreten Fall gegebenen lokalen Verhältnissen treten dann die Erscheinungen der innern Einklemmung aus, der Darminhalt kann durch die eingeklemmte Darmpartie nicht vorwärts rücken, daher Stuhlverstopfung, Erbrechen und schließlich meist Kotbrechen auftritt. Der Tod wird oft durch eine Bauchfellentzündung herbeigeführt. Die Behandlung solcher innern Einklemmung des Darms ist die gleiche wie bei der Darmverschlingung (s. d.). Außerdem kann ein Vorfall der Mastdarmschleimhaut oder ein zum After herausgetretener Schleimhautpolyp des Mastdarms durch krampfhafte Zusammenziehung des Afterschließmuskels eingeklemmt werden und in die Gefahr kommen, brandig abzusterben.