Eingeschrieben
5 Wörter, 53 Zeichen
Eingeschrieben
(früher rekommandiert, franz. chargé, engl.
registered), im Postverkehr Bezeichnung für Sendungen (Briefe, Postkarten, Drucksachen, Warenproben, Briefe mit Behändigungsschein,
Postnachnahmesendungen, Pakete) ohne Wertangabe, für welche sich der Absender besondere Sorgfalt bei der Bestellung und für
den Fall des Verlustes eine bestimmte Entschädigung sichern will. Auch wird bei Einschreibesendungen ein Einlieferungsschein
erteilt, Die Einschreibegebühr beträgt außer dem Porto und ohne Rücksicht auf die Entfernung und auf
das Gewicht der Sendung 20 Pf. Wünscht der Absender eine von dem Empfänger ausgestellte Empfangsbescheinigung (Rückschein,
Recepisse) zu erhalten, so muß dies Verlangen in der Aufschrift neben der Bezeichnung »Einschreiben« durch die Bemerkung
»Rückschein« ausgedrückt sein. Die Gebühr hierfür beträgt weitere 20 Pf.; Im Fall des Verlustes einer
eingeschri
ebenen Sendung wird ohne Rücksicht auf deren Wert nach § 10 des deutschen Reichspostgesetzes vom der
Betrag von 42 Mk. im innern Verkehr, im Weltpostverein 40 Mk. vergütet.
Vgl. Deutsche [* 4] Postordnung vom § 15.