Eingesandt
,
diejenige Rubrik einer Zeitung, in welche die Redaktion Einsendungen aus dem Publikum aufnimmt, für die sie gewöhnlich die moralische oder sachliche Verantwortlichkeit ihren Lesern gegenüber ablehnt.
Gesetzlich verantwortlich ist der Redakteur jedoch auch für solche Einsendungen.
Wenn dieselben mit dem
Namen des Einsenders versehen
sind, kann bei etwanigem beleidigenden
Inhalt der Strafantrag von dem Verletzten auch nur gegen den Verfasser des Eingesandt
gerichtet
werden. Vgl.
Sprechsaal.