Einfrierung.
Unmöglichkeit, im Ausland angelegte Kapitalwerte freizubekommen, um sie anderweitig zu
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investieren. Meist ist dabei auch der Zinsendienst unterbunden.
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Unmöglichkeit, im Ausland angelegte Kapitalwerte freizubekommen, um sie anderweitig zu
investieren. Meist ist dabei auch der Zinsendienst unterbunden.