Eierhandel.
Hühnereier sind am gesuchtesten und werden am besten bezahlt, wenn sie nachweislich frisch gelegt, groß
und wohlschmeckend sind, weshalb man sie mit dem Legtag, z. B. 12./1. bezeichnet und als,
sogen.
Datumeier oder Theeeier zu
Markte bringt. Als frisch gelegt gilt das
Ei
[* 2] im
Winter bis zu 6
Tagen und
im
Sommer bis zu 3
Tagen. In Großstädten finden besonders frische Winterdatumeier
zu höhern
Preisen
Absatz. Der Großhandel,
sowohl in Konsumeiern als auch für die Ausfuhr, wird von einzelnen
Händlern oder auch von
Gesellschaften (z. B. erste
Gaudenzdorfer
Eierexportgesellschaft bei
Wien)
[* 3] betrieben, welche durch Einkäufer oder Sublieferanten die erforderlichen
Massen von
Eiern zusammenlaufen lassen. Im Großhandel werden die
Eier
[* 4] meist nach dem
Gewicht, im
Kleinhandel nach
Stück gehandelt.
Für letztern ist der Verkauf nach Pariser Art, bei welcher die Eier nach der Größe sortiert werden, vorzuziehen. Zu diesem Behufe werden in den Pariser Zentralhallen die Eier mit Hilfe gestempelter Metallringe im Durchmesser von 38 und 40 mm gemessen. Eier, die im ersten Ringe stecken bleiben, gelten als Sorte I, die den ersten Ring passieren, als Sorte II, und die durch den zweiten Ring gehen, als Sorte III. Im Preise sind zwischen diesen Sorten Unterschiede von 4-6 Mk. pro 100 Stück.
Für die Wertbestimmung der Hühnereier nach Gewicht dient als Maßstab, [* 5] daß ein mittelgroßes Ei bei einem Durchmesser von 41 mm an der stärksten Stelle 55 g wiegt. Bei dem Verkaufe von Bruteiern von Rassegeflügel haften solide Verkäufer bis zu 50 Proz. dafür, daß die Eier befruchtet sind. Die lautern (unbefruchteten) Eier halten sich nach der Bebrütung wochenlang, können daher leicht als Beweis dienen, während befruchtete Eier, wenn die Bebrütung schlecht eingeleitet oder mißlungen ist, sich nach der Brutdauer als verdorben erweisen. Die Versendung von Bruteiern soll bei frostfreiem Wetter [* 6] und in sorgfältiger Verpackung stattfinden.