Eideshelfer
(Juratores, Consacramentales), im altgermanischen Gerichtsverfahren die zur Unterstützung der Glaubwürdigkeit eines Schwurpflichtigen zugezogenen und mit demselben zusammen schwörenden Personen. Dieselben wurden nicht nur in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, wo es sich um den Nachweis eines privatrechtlichen Anspruchs
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handelte, sondern namentlich auch im Strafverfahren zugezogen, und zwar kommen dieselben hier sowohl auf seiten des Anklägers als auf seiten des Angeklagten vor. Der Anschuldigungseid mußte regelmäßig »mit sieben, mindestens mit drei Händen« geschworen werden (daher der Ausdruck »übersiebnen«, s. v. w. überzeugen). Beim Reinigungseid wurde die Zahl der Eideshelfer (compurgatores) verschieden bestimmt; in spätern Zeiten wurde derselbe ohne Eideshelfer geschworen, bis er endlich im Strafverfahren ganz in Wegfall kam.