Ehrenwort
,
ein Versprechen, mit unterpfändlicher Einsetzung der Ehre gegeben, ist eins der Bekräftigungsmittel, durch welches man im ältern deutschen Rechte die Erfüllung einer Verbindlichkeit zu sichern suchte.
Das bloße Ehrenwort
hat heutzutage
wohl moralische, aber keine rechtliche Bedeutung und Wirksamkeit.