Ehrenwachen
erhalten der
Kaiser und die
Kaiserin, der
Kronprinz und die königlichen
Prinzen, auswärtige
Kaiser und
Könige
und die
Prinzen ihres
Hauses sowie die
Großherzöge, die Monarchen in
Stärke
[* 2] einer
Kompanie,
Eskadron oder
Batterie (zu
Fuß), die
Prinzen von 36, bez. 25
Rotten. Die Ehrenwachen
ziehen stets mit
Fahnen und
Musik auf und geben alle erforderlichen
Schildwachen und
Ehrenposten; vor dem Eingang zum Gemach des
Kaisers steht ein
Unteroffizier -Doppelposten mit
Gewehr.
Die Prinzessinnen des königlichen
Hauses und auswärtige regierende
Fürsten erhalten nur einen
Ehren-
(Doppel-)
[* 3]
Posten. Die Ehrenwachen
stellen zuerst die Garderegimenter, dann die Infanterieregimenter Nr.
8, 2 und 7, die Grenadierregimenter,
Linien-Infanterieregimenter und Jägerbataillone der Nummer nach.
Doppelte
Ehrenposten
stehen außer vor den Vorgenannten vor den
Feldmarschällen, den
Generalen der
Infanterie und
Kavallerie, den kommandierenden
Generalen und
Gouverneuren innerhalb ihres Bereichs; einfache
Ehrenposten stehen vor apanagierten fremden
Fürsten ohne militärischen
Rang, den
Fahnen und
Standarten und vor allen übrigen
Generalen und
Stabsoffizieren, wenn dieselben
kommandierende
Offiziere am
Ort sind.
Fremde apanagierte
Prinzen mit militärischem
Rang erhalten Ehrenwachen
wie die preußischen
Generale
ihres
Ranges. Vgl.
Wache.