Ehrenposten,
s. Ehrenwachen.
3 Wörter, 29 Zeichen
s. Ehrenwachen.
erhalten der Kaiser und die Kaiserin, der Kronprinz und die königlichen Prinzen, auswärtige Kaiser und Könige und die Prinzen ihres Hauses sowie die Großherzöge, die Monarchen in Stärke einer Kompanie, Eskadron oder Batterie (zu Fuß), die Prinzen von 36, bez. 25 Rotten. Die Ehrenwachen ziehen stets mit Fahnen und Musik auf und geben alle erforderlichen Schildwachen und Ehrenposten; vor dem Eingang zum Gemach des Kaisers steht ein Unteroffizier -Doppelposten mit Gewehr.
Die Prinzessinnen des königlichen Hauses und auswärtige regierende Fürsten erhalten nur einen Ehren- (Doppel-) Posten. Die Ehrenwachen stellen zuerst die Garderegimenter, dann die Infanterieregimenter Nr. 8, 2 und 7, die Grenadierregimenter, Linien-Infanterieregimenter und Jägerbataillone der Nummer nach. Doppelte Ehrenposten stehen außer vor den Vorgenannten vor den Feldmarschällen, den Generalen der Infanterie und Kavallerie, den kommandierenden Generalen und Gouverneuren innerhalb ihres Bereichs; einfache Ehrenposten stehen vor apanagierten fremden Fürsten ohne militärischen Rang, den Fahnen und Standarten und vor allen übrigen Generalen und Stabsoffizieren, wenn dieselben kommandierende Offiziere am Ort sind. Fremde apanagierte Prinzen mit militärischem Rang erhalten Ehrenwachen wie die preußischen Generale ihres Ranges. Vgl. Wache.