Ehrenmitglied
,
Mitglied einer Gesellschaft, Korporation etc., welches man zu einem solchen ernannt hat, ¶
mehr
um ihm ein Zeichen von Hochachtung, Dankbarkeit etc. zu geben;
es erhält als Urkunde seiner Ehrenmitgl
iedschaft ein Ehrendiplom
und ist weder zu Geldbeiträgen noch zur Teilnahme an der gelehrten, künstlerischen etc. Thätigkeit der Gesellschaft verpflichtet.