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schied oder Entfernung aus dem Offizierstande.
Dieser Spruch ist mit Gründen und Angabe der persönlichen Verhältnisse des Angeschuldigten dem Könige zur Entscheidung zu unterbreiten.
Ähnliche Vorschriften bestehen seit 1867 im österr.
Heer. In
studentischen
Kreisen gehen Ehrenlegion
seit etwa 20 Jahren allen Duellen auf schwere Waffen
[* 3] (krumme Säbel und
Pistolen)
[* 4] voran.
Kein Ver- bindungsstudent darf ein solches ohne Ehrenlegion
ausfech- tcn.
Das Ehrenlegion
besteht aus ältern
Burschen und sucht
zunächst auf gütlichem Wege eine angemessene
Sühne herbeizuführen, wodurch sehr viele schwere Duelle verhütet werden.
Mißlingt das, so erklärt das Ehrenlegion
entweder, daß die Forderung der
Beleidigung nicht entspreche, d.h.
zu schwer sei, oder es er- klärt «seine Thätigkeit für gefchlossen».
Dem Aus- spruch des Ehrenlegion
hat sich jeder Beteiligte unbedingt zu fügen. In neuerer Zeit haben die Strafgerichte
in einigen Fällen die Ehrenrichter wegen
Beihilfe zum Zweikampf bestrast. Für Nechtsanwälte bestehen nach der
Deut- schen
Rechtsanwaltsordnung vomi.Juli 1878 eben- falls Ehrenlegion.
Als solches fungiert der Vorstand
der An- waltskammer jedes Oberlandesgerichtsbezirks in der
Besetzung von fünf Mitgliedern.
Berufung von ihren Urteilen geht an den Ehrengerichts Hof, [* 5] der aus dem Präsidenten des Reichsgerichts, drei Mitgliedern des Reichsgerichts und drei Mitgliedern der Änwaltskammer bei dem Reichsgericht besteht. Ghrenkavalier, s. Ehrendame. Ghrenkränkung, soviel wie Beleidigung (s. d.). Ghrenkreuz, ordensähnliche Auszeichnung.
1) Das Ehrenlegion
des fürstl. lippeschen Gesamthauses, von den
Chefs der beiden regierenden Häuser in drei
Klassen und
einer golde- nen und einer silbernen Verdienstmedaille gestiftet. Ordenszeichen ist ein vierarmiges, achtspitziges, in seiner
ersten und zweiten
Klasse weih emailliertes, in der ersten
Klasse von goldener
Krone überhöhtes, in der
dritten
Klasse silbernes Kreu-z, belegt mit goldenem
Stern, dem innerhalb kreisrunder blauer
Einfassung mit der in goldenen
Buchstaben er- scheinenden Devise «.Für
Treue und Verdienst» im weißen Mittelfeld die rote
Rose des fürstl. lippe- schen
Wappens aufgelegt ist.
Das Kreuz
[* 6] wird an einem goldeingcfaßten roten
Bande von den Rit- tern der ersten
Klasse um den
Hals, von denen der beiden andern
Klassen auf der linken
Brust ge- tragen. (S.
Tafel: Die wichtigsten
Orden
[* 7] II,
[* 1]
Fig.
9.) - 2) Das fürstl. reuhische Ehrenlegion
, von der jüngern Linie speciell sür
inländische
Beamte und
Diener in zwei
Klassen
(Gold
[* 8] und
Silber, am roten
Bande zu tragen), von der ältern Linie 15. Scpt. 1858 in
derselben
Einteilung (am rot-blau-roten
Bande) gestiftet.
Außerdem stiftete Fürst
Heinrich XIV. von der jüngern Linie ein
Ehrenlegion
für In- und
Ausländer. - 3) Das fürstl. schwarz burgische Ehrenlegion
, gestiftet von
Fürst
Friedrich
Günther für
Schwarz- burg-Rudolstadt, zu einem dem fürstl.
Gesamthaus gemeinschaftlichen Ehrenzeichen erweitert 28. Mai und hat drcl Klassen und eine Ehren- medaille.
Ordenszeichen ist ein vierarmiges, acht- spitziges, in seiner ersten und zweiten Klasse weiß cmaMertes, in der dritten dagegen silbernes Kreuz, belegt mit ovalem, goldgerändertem, blauem Schild, [* 9] darin der goldene schwarzburg.
Löwe. Das Kreuz wird an einem in drei streifen blauen, in zwei
Streifen gelben
Bande von den Rittern der ersten Vrockhaus' KonversationZ-Ll'xilon. 14. Aufl.. V.
Klasse um den Halö, von denen der beiden
andern
Klassen auf der linken
Brust getragen. (S.Tafel: Die wichtigsten
Orden II,
[* 1]
Fig. 6.) Ghrenlauf, in der
Jägersprache der rechte Vor- derlauf des Hirsches, der bei der Curöe (s. d.)
über- reicht wird. Ehrenlegion
,
Orden der.
1) Der Orden von Bolivia [* 10] wurde 1836 vom Präsidenten Santa- Cruz zur Erinnerung an Simon Bolivar gestiftet. Er besteht in einem brillantierten, achtspitzigen Stern, aus dem innerhalb kreisrunder blauer Bordüre, worauf in goldenen Buchstaben die Worte «8im0ii Volivar I^iderator» stehen, ein rotes Medaillon liegt.
Dieses ist mit kreisrun- dem, weißem Schildchen mit dem goldenen, lorbeer- bekränzten
Brustbild Volivars
belegt. Er wird an einem grün-gelb-rot gestreiften
Bande getragen.- 2) Der
Orden der Ehrenlegion
von
Frankreich
(i^iou ä'kouueui'), jetzt der einzige dafelbst bestehende
Orden, wurde durch Gesetz vom 29. Floreal des Jahres X
zur Belohnung aller Dienste
[* 11] und Verdienste im Militär- und Civilfach errichtet, organisiert.
Die Verwal- tung des Ordens besorgt ein Großkanzler, der direkt mit dem Staatsoberhaupt verkehrt und das Ordenshaus (('I^ucelieiis in der Rue de Lille [* 12] zu Paris [* 13] bewohnt. Der Orden besteht aus Rittern, Offizieren, Commandeuren, Großoffizieren und Großkreuzen. Militärs der 5. Ordenstlasse erhalten 250, Offiziere 500, Com- mandeure 1000, Großoffiziere 2000, Grohkreuze 3000 Frs. jährliche Pension. 1892 gab es: Inhaber Militärkreuze Civil-kreuze Zu-sammen Großkreuze Grohoffizierc . . . Commandeure . . Offiziere Ritter 45 181 849 4 216 26 102 1451 252 1637 10 504 592321101 5 853 36 606 31393 12458 43851 Das Ordenszeichen ist ein sternähnliches, aus fünf Armen gebildetes, also zehneckiges, von gol- dener Krone überhöhtes Kreuz, auf dessen Vor- derseite ursprünglich das von einem Eichen- und Lorbcerkranz eingefaßte Bildnis Napoleons I. mit der Umschrift «Xapolöon, UmpLreur cl68i^ra,iih3.i8», auf der andern Seite der kaiserl. Adler [* 14] mit der Devise"Ü0UU6UI- 6t?ati-ic;". Nach der Restauration trat an die Stelle jener Darstellung das Bildnis Heinrichs IV. und die Lilien [* 15] der Vourbonen, die 1830 durch zwei dreifarbige Fahnen ersetzt wurden. Ein Dekret vom stellte die ursprüng- ! liche Form wieder her; seit 1870 trägt das Ordens- 5 zeichen das Sinnbild der Französischen Republik mit der Umschrift «NsMdliquß I^5m und die ! Jahreszahl 1870, auf der Rückseite zwei Fahnen mit der Umschrift »Honneur 6t. I^ti-W"; statt der Krone wird es von einem Kranz, halb Eichenlaub, halb Lorbeer, gehalten. (S. Tasel: Die wich- tigsten Orden I, [* 1] Fig. 14.) Das weißemaillierte ! Ordenszeichen, für die Ritter von Silber, für die ! böhern Grade von Gold, hängt an rotem Bande. Die Ritter tragen es auf der linken Brust, die Offi- ziere an derselben Stelle mit einer Art Knopf an ! rotem Band [* 16] (Rosette), die Commandeure um den ^ Hals. Die Grohoffiziere tragen auf der rechten 48 ¶