Ehrenbürger,
derjenige, welchem das Bürgerrecht als ein Ehrenrecht unentgeltlich von der städtischen Behörde erteilt wird.
15 Wörter, 127 Zeichen
derjenige, welchem das Bürgerrecht als ein Ehrenrecht unentgeltlich von der städtischen Behörde erteilt wird.
Nr. | Ergebnis | Ehrenbürger |
---|---|---|
1 | Eh|ren|bür|ger, der: 1. Träger eines von einer Stadt od. Hochschule für besondere Verdienste verliehenen Ehrentitels: ... |