Echtlosigkeit
(v. altdeutschen Echt, d. h. Gesetz), der Zustand völliger Rechtlosigkeit, welcher für den Geachteten eine Folge der Aberacht oder Oberacht war;
s. Acht. Zuweilen wird Echtlosigkeit auch als gleichbedeutend mit Anrüchigkeit (s. d.) gebraucht.