Echtlosigkeit
(v. altdeutschen Echt, d. h. Gesetz), der Zustand völliger Rechtlosigkeit, welcher für den Geachteten eine Folge der Aberacht oder Oberacht war;
s.
Acht. Zuweilen wird Echtlosigkeit
auch als gleichbedeutend mit
Anrüchigkeit
(s. d.) gebraucht.