Ecclesia
(lat.), s. Ekklesia.
Ecclesia
4 Wörter, 30 Zeichen
Ecclesia
(lat.), s. Ekklesia.
(griech.), Volksversammlung, besonders die in Athen, [* 3] wo sie als der versammelte Demos die volle Souveränität besaß. Jeder Bürger, der 20 Jahre alt war, konnte daran teilnehmen und empfing am Eingang ein Täfelchen, gegen dessen Abgabe er seit Perikles das Ekklesiastikon, den Sold von 1, später 3 Obolen, ausgezahlt erhielt. Die Ekklesia wurde auf dem Markt oder in einem Theater [* 4] abgehalten, anfangs nach Solon nur 4mal, nach Kleisthenes 10mal, später 40mal im Jahr; außer diesen ordentlichen Versammlungen gab es noch außerordentliche.
Die Redner waren bekränzt zum Zeichen ihrer Unverletzlichkeit. Die Abstimmung geschah durch Handaufheben oder durch Stimmtäfelchen oder Steinchen; das Psephisma (der Beschluß) wurde in das öffentliche Archiv eingetragen, oft in Stein oder Erz eingegraben. Die Geschäfte der athenischen Ekklesia umfaßtem alle öffentlichen und Staatsangelegenheiten. Die Ekklesia in Sparta, der nur die über 30 Jahre alten Bürger beiwohnen durften, hatte weit beschränktere Befugnisse, indem sie die Vorschläge der Könige oder der Gerusia nur zu genehmigen oder zu verwerfen hatte.
Nach Vorgang der alexandrinischen Übersetzung, welche so die hebräische Volksgemeinde wiedergibt, brauchen die neutestamentlichen Schriftsteller das Wort Ekklesia (lat. Ecclesia) für Kirche (s. d.). Daher die Ausdrücke: Ekklesia filia (filialis), Tochterkirche;
Ekklesia mater, Mutterkirche;
Ekklesia militans, die streitende Kirche;
Ekklesia pressa, die unterdrückte Kirche (wie sich die römisch-katholische Kirche in Staaten zu nennen pflegt, wo sie in weltlichen Dingen an die Staatsgesetze gebunden ist);
Ekklesia triumphans, die triumphierende Kirche (d. h. vollendete Kirche des Jenseits);
Ekklesia vagans, eine nicht eingepfarrte Kirchengemeinde.