Regent, kleiner Fürst; im griechischen Staatswesen hießen Dynasten diejenigen, welche sich durch einen Gewaltakt der Regierung
bemächtigt hatten, z. B. die 30 Tyrannen in Athen (von der Tyrannis unterschied sich die Dynastie durch die Mehrheit der Regierenden);
im Mittelalter solche Grafen und Herren, welche bei dem Verfall der alten Gauverfassung im 11. Jahrh. in den Besitz eigner reichsfreier
Territorien gelangt waren. Sie gehörten als alte Freiherren und Semperfreie (viri egregiae libertatis) dem fürstenmäßigen
hohen Adel an und bildeten eine Mittelstufe zwischen den Besitzern wirklicher alter Gaugrafschaften und
den bloß ritterbürtigen Mittelfreien. Als später die letztern auch oft den Titel Freiherren erhielten, nahmen die alten Freiherren
fast sämtlich das Prädikat »Graf« an. Unter den Dynasten des Mittelalters befinden sich die Ahnherren der meisten deutschen
Regentenhäuser. Heutzutage werden wohl auch zuweilen die Häupter einer Dynastie (s. d.) Dynasten genannt.
Dynastie, Herrschergeschlecht, Fürsten-, Herrscherhaus, z. B. die Habsburger
Dynastie, die Dynastie der Hohenzollern;
dynastisch, auf die Dynastie bezüglich, dieselbe betreffend. So spricht man z. B.
nicht selten von dynastischen Interessen im Gegensatz zu den Interessen des Volkes oder des Staats.
bei den Alten insbesondere ein mit Herrschergewalt Begabter, der aber nicht bedeutend
genug war, um den Königstitel erhalten zu können. Der davon hergeleitete Ausdruck Dynastie bedeutet Herrschaft, dann aber
vorzugsweise eine Herrscherfamilie, eine Reihe von Herrschern aus einem und demselben Geschlecht. Im
mittelalterlichen Deutschen Reiche waren Dynasten die «Edeln Herren» (liberi barones, viri egregiae
libertatis), welche die unmittelbare Freiheit unter dem Reiche für sich und ihre Besitzungen sowie die Reichsstandschaft behauptet,
aber nicht gleich den Fürsten und andern erblichen Grafschaftsinhabern die Landeshoheit, d. h.
alle Regierungsrechte an des Kaisers Statt innerhalb eines geschlossenen Territoriums, erlangt hatten. Seit
dem 15. Jahrh., wo die Prädikate «Herr» und «Freiherr» an Personen des niedern Adels, welche weder Landeshoheit noch Reichsstandschaft
befaßen, als bloßer Titel vergeben wurden, nahmen die alten Dynast den gräfl. Titel an, und es fiel sonach die bis dahin zwischen
den hochadligen Fürsten und Grafen einerseits und dem niedern Adel andererseits bestehende Mittelstufe
der Herren oder Dynast weg.