Dynast
bei den Alten insbesondere ein mit Herrschergewalt Begabter, der aber nicht bedeutend
genug war, um den Königstitel erhalten zu können. Der davon hergeleitete
Ausdruck Dynastie
bedeutet Herrschaft, dann aber
vorzugsweise eine Herrscherfamilie, eine Reihe von Herrschern aus einem und demselben Geschlecht. Im
mittelalterlichen
Deutschen
Reiche waren Dynasten
die «Edeln Herren» (liberi barones, viri egregiae
libertatis), welche die unmittelbare
Freiheit unter dem
Reiche für sich und ihre Besitzungen sowie die Reichsstandschaft behauptet,
aber nicht gleich den Fürsten und andern erblichen Grafschaftsinhabern die Landeshoheit, d. h.
alle Regierungsrechte
an des
Kaisers Statt innerhalb eines geschlossenen
Territoriums, erlangt hatten. Seit
dem 15. Jahrh., wo die
Prädikate «Herr» und
«Freiherr» an
Personen des niedern
Adels, welche weder Landeshoheit noch Reichsstandschaft
befaßen, als bloßer
Titel vergeben wurden, nahmen die alten Dynast
den gräfl.
Titel an, und es fiel sonach die bis dahin zwischen
den hochadligen Fürsten und
Grafen einerseits und dem niedern
Adel andererseits bestehende Mittelstufe
der Herren oder Dynast
weg.