Durchzugsrecht
,
das Recht des Durchzugs eines fremden nicht feindlichen Truppenkorps durch das Gebiet eines Staates.
Das nicht für den besondern Fall eines gelegentlichen Bündnisses, sondern ein für allemal eingeräumte
Durchzugsrecht
fiel unter den
Begriff der sog.
Staatsservitut (s. d.), ist aber mit den Neutralitätspflichten des heutigen
Völkerrechts so wenig vereinbar wie das
Besatzungsrecht (s. d.), neben welchem
es unter den besondern Verhältnissen
des vormaligen
Deutschen
Bundes noch vorkam. ^[]