Durchforstung
,
waldbauliche Maßregel der Bestandspflege (s. d.), der Weghieb des für die Bestandsausbildung hinderlichen oder entbehrlichen, durch Bestandsreinigung ausgeschiedenen Nebenbestandes. Die Bestandsreinigung besteht darin, daß beim Heranwachsen eines jungen Holzbestandes infolge der Wurzel- und Kronen [* 2] erweiterung der Stämme, vermöge deren nicht mehr alle Stämme Raum haben, sich eine Sonderung derselben in zwei Klassen vollzieht, von denen die eine Klasse (der Hauptbestand) vorwüchsig ist, die Stämme der andern Klasse dagegen (der Nebenbestand) im Wuchs zurückbleiben, überwachsen werden und schließlich durch Mangel an Licht [* 3] absterben. Im Nebenbestand kann man gewöhnlich zurückbleibende Stämme, welche noch in die Krone der Hauptstämme hineinreichen und zum Bestandsschluß beitragen, unterdrückte Stämme, welche bereits von den Hauptstämmen überwachsen sind, ¶
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und absterbende oder abgestorbene Stämme unterscheiden. Je nachdem die Durchforstung
nur die absterbenden und abgestorbenen, oder außer
diesen auch die unterdrückten, oder außer absterbenden und unterdrückten Stämmen auch die zurückbleibenden Stämme entnimmt,
nennt man die Durchforstung
eine geringe, mäßige oder starke. Eichen, Lärchen werden stark, Buchen, Fichten wenigstens in der Jugend
mäßig durchforstet.
Hauptregeln der Durchforstung
sind frühzeitiger Beginn, häufige Wiederholung und planmäßige
Durchführung.