Dschihad
(arab.), Bezeichnung des
Glaubens- oder Religionskriegs der Mohammedaner, bedeutet ursprünglich Aufruf an
die Ungläubigen oder Nichtmohammedaner, den
Islam anzunehmen, sodann den
Kampf gegen solche, welche diese
Annahme sowie die
Zahlung des auf die freie Ausübung einer andern
Religion gesetzten Kopfgeldes verweigern. Außer dieser Weigerung muß für
einen rechtmäßigen Dschihad
krieg
Grund zur Voraussetzung eines
Siegs auf seiten der
Moslems vorliegen.
Über eine dritte Bedingung der Zulässigkeit besteht Streit zwischen den Schiiten und Sunniten: jene verlangen Gegenwart des geistlichen Oberhauptes der gesamten Moslems;
die Sunniten dagegen erklären es schon für genügend, daß das Oberhaupt desjenigen Stammes, welcher den Kampf aufnimmt, mit ins Feld zieht.
Diese letztere, dem ursprünglichen Mohammedanismus
fremde
Erklärung hat die mancherlei örtlichen heiligen
Kriege möglich gemacht, zu denen sich in der Gegenwart in Innerasien
manche Auflehnungen gegen
Russen und
Chinesen gestalteten; denn die Mehrheit aller
Moslems in
Asien
[* 2] und
Afrika
[* 3] sind
Sunniten (in
Ostindien
[* 4] zählen sie 95 Proz.). Dagegen ist der Dschihad
nach
der
Ansicht aller mohammedanischen Schriftsteller unerlaubt, wenn der
Kampf gegen einen Feind unternommen wird, mit welchem
der Herrscher Freundschaftsverträge abgeschlossen hat.
Am D. muß jeder Mohammedaner im
Alter von 6-60
Jahren teilnehmen, ausgenommen
sind nur
Frauen und Kranke.
Vgl. Baillie, Of Jihad in Mohammedan law (Lond. 1871). ¶