Dschihad
(arab.), Bezeichnung des Glaubens- oder Religionskriegs der Mohammedaner, bedeutet ursprünglich Aufruf an die Ungläubigen oder Nichtmohammedaner, den Islam anzunehmen, sodann den Kampf gegen solche, welche diese Annahme sowie die Zahlung des auf die freie Ausübung einer andern Religion gesetzten Kopfgeldes verweigern. Außer dieser Weigerung muß für einen rechtmäßigen Dschihadkrieg Grund zur Voraussetzung eines Siegs auf seiten der Moslems vorliegen.
Über eine dritte Bedingung der Zulässigkeit besteht Streit zwischen den Schiiten und Sunniten: jene verlangen Gegenwart des geistlichen Oberhauptes der gesamten Moslems;
die Sunniten dagegen erklären es schon für genügend, daß das Oberhaupt desjenigen Stammes, welcher den Kampf aufnimmt, mit ins Feld zieht.
Diese letztere, dem ursprünglichen Mohammedanismus fremde Erklärung hat die mancherlei örtlichen heiligen Kriege möglich gemacht, zu denen sich in der Gegenwart in Innerasien manche Auflehnungen gegen Russen und Chinesen gestalteten; denn die Mehrheit aller Moslems in Asien und Afrika sind Sunniten (in Ostindien zählen sie 95 Proz.). Dagegen ist der Dschihad nach der Ansicht aller mohammedanischen Schriftsteller unerlaubt, wenn der Kampf gegen einen Feind unternommen wird, mit welchem der Herrscher Freundschaftsverträge abgeschlossen hat. Am D. muß jeder Mohammedaner im Alter von 6-60 Jahren teilnehmen, ausgenommen sind nur Frauen und Kranke.
Vgl. Baillie, Of Jihad in Mohammedan law (Lond. 1871).