Droste
zu
Vischering,
Klemens
August,
Freiherr von,
Erzbischof von
Köln,
[* 2] geb. auf seinem Familiengut Vorhelm
unweit
Münster,
[* 3] erhielt durch seinen
Hauslehrer Katerkamp und auf der Lehranstalt zu
Münster, hauptsächlich aber im
Umgang
mit der Fürstin Amalie von Gallizin eine asketische, streng hierarchische
Richtung und ward 1798 zum
Priester geweiht. 1807 zum
Kapitelsvikar des
Domstifts
Münster gewählt, gab er seine Einwilligung als das
Kapitel 1813 gegen
den
Willen
Pius' VII. dem von
Napoleon designierten
Bischof
Grafen von
Spiegel
[* 4] das Generalvikariat übertrug; infolge einer
Reise
nach
Rom
[* 5] jedoch erklärte er 1815 jene
Substitution für ungültig und übernahm wieder selbst die
Verwaltung,
während das
Domkapitel sich mit
Hilfe des Theologen
Hermes
[* 6] zu
rechtfertigen suchte.
Bald darauf begannen auch seine
Differenzen mit der preußischen
Regierung, welche in den
Besitz der westfälischen Stiftslande
gekommen war. Ihr gegenüberzu
treten, machten ihm seine fanatisch kurialistischen
Anschauungen zur
Pflicht. Er that
dies, teils indem er, die preußische
Deklaration hinsichtlich der gemischten
Ehen im Münsterschen nicht beachtend, seinen
Pfarrern die
Trauung, ja selbst das
Aufgebot gemischter
Ehen untersagte, wenn nicht dabei die
Erziehung der
Kinder in der katholischen
Religion versprochen würde, teils indem er nach Errichtung der
Universität
Bonn
[* 7] und nach
Anstellung des
Professors
Hermes daselbst verfügte, daß die Theologen seines
Bezirks nur in
Münster studieren dürften.
Als die preußische
Regierung letztere
Verfügung für nichtig erklärte und die Thätigkeit der theologischen
Fakultät zu
Münster suspendierte, legte Droste
zu Vischering
1820 sein Generalvikariat nieder und zog sich von allen öffentlichen
Geschäften zurück. Als aber sein älterer
Bruder,
Kaspar
Maximilian (1770-1846), 1825 das
Bistum
Münster
erhielt, ließ er sich zu dessen
Weihbischof ernennen und vertrat von neuem aufs eifrigste die
Interessen der katholischen
Kirche.
Dennoch wurde er 1835 zum
Erzbischof von
Köln
an des verstorbenen
Spiegel
Stelle ernannt, nachdem er zuvor dem preußischen
Ministerium
das
Versprechen gegeben hatte, rücksichtlich der gemischten
Ehen die Übereinkunft von 1834 aufrecht halten
zu wollen. Kaum aber hatte
er den erzbischöflichen
Stuhl bestiegen, als er nicht nur auf zelotische
Weise gegen alle des Hermesianismus
verdächtigen
Männer verfuhr, sondern auch im
September 1837 erklärte, er werde auf
Grund des päpstlichen
Breves von 1830 ohne
das
Versprechen der katholischen
Erziehung der
Kinder nie eine katholische
Trauung gestatten; denn die Übereinkunft von 1834 könne
nur insoweit für ihn maßgebend sein, als sie mit dem päpstlichen
Breve übereinstimme. Da alle Vermittelungsversuche erfolglos
blieben, sah sich die preußische
Regierung endlich genötigt, ihn von seinem
Amt zu suspendieren; Droste
zu Vischering
ward 20. Nov. d. J.
nach der
Festung
[* 8]
Minden
[* 9] abgeführt und begab sich von da 1839 auf sein Stammgut Darfeld.
Friedrich
Wilhelm IV. legte endlich
unter Mitwirkung des
Papstes 1840 die
Kölner
[* 10] Angelegenheiten dahin bei, daß der
Bischof
Geissel von
Speier
[* 11] als Drostes
Koadjutor
die
Verwaltung des Erzbistums überkam. Droste
zu Vischering
lebte fortan zu
Münster, wo er starb.
Sein kirchenpolitischer
Standpunkt liegt ausgeprägt vor in seinen beiden
Schriften: Ȇber die
Religionsfreiheit der Katholiken bei der von den
Protestanten
zu begehenden Jubelfeier« (Münst.
1817) und Ȇber den
Frieden unter der
Kirche und den
Staaten« (das. 1843). Gleichzeitig und in gleicher
Richtung mit der erstern hat auch ein dritter
Bruder,
Franz
Otto (1771-1826),
über »Staat und Kirche« (Münst. 1817, 2. Aufl. 1838) geschrieben.
Vgl. K. Hase, [* 12] Die beiden Erzbischöfe (Leipz. 1839);
Maurenbrecher, Die preußische Kirchenpolitik und der Kölner Kirchenstreit (Stuttg. 1881).