Drost
,
im Mittelalter in Niedersachsen der adlige Verwalter (Landrat) eines Bezirks oder einer Vogtei, der den Landesherrn vertrat;
in
Hannover
[* 2]
(Landdrost) seit 1822
Titel der
Präsidenten der sechs
Regierungen (Landdrosteien
).
Derselbe
war auch nach der
Annexion
Hannovers durch
Preußen
[* 3] beibehalten worden, bis mit dem Inkrafttreten der neuen Kreiseinteilung die
Landdrosteien
in Regierungsbezirke umgewandelt wurden.