Droguen
(Drogen, Droguerie
waren, franz., spr. droghen),
Apotheker
waren, in Süddeutschland
Materialwaren,
alle rohen oder halb zubereiteten
Produkte der drei
Naturreiche, welche hauptsächlich
in der
Medizin und in der
Technik benutzt werden; auch gewisse
Präparate aus
Hüttenwerken und chemischen
Fabriken zu gleichem
Gebrauch. Der
Inhaber einer solchen
Handlung heißt Droguist, das
Geschäft selbst Droguerie
handlung. Viele
Droguisten in
Deutschland
[* 2] verbinden damit den Farbew
arenhandel und halten wohl auch
Lager
[* 3] von Apotheker
gerätschaften.
Unter ihren rohen
Produkten nehmen die
Wurzeln,
Hölzer,
Rinden,
Blätter,
Blüten,
Früchte,
Samen,
[* 4]
Harze, Gummiarten
und
Öle
[* 5] die wichtigste
Stelle ein. Der Droguist versorgt in erster
Reihe die
Apotheken, häufig aber betreibt er nebenbei oder
ausschließlich Detailhandel (Detaildroguist), wo dann dem
Publikum Gelegenheit geboten ist, die Droguen
und gewisse als
Arzneimittel
zu benutzende
Präparate etwas billiger als in der
Apotheke einzukaufen.
Gemischte Arzneiwaren und stark
wirkende (giftige) Droguen
darf der Droguist nach der
Verordnung vom im Detailhandel nicht verkaufen, namentlich darf
er nicht
Verordnungen der
Ärzte anfertigen. Der Deutsche
[* 6] Droguistenverband (Vereinsorgan die »Droguisten-Zeitung«,
Leipz., seit 1875) bekämpft unter anderm auch Zuwiderhandlungen gegen diese
Verordnung. In
Dresden
[* 7] und
Hamburg
[* 8] bestehen
Fachschulen für Droguisten. Droguen
kunde, s. v. w.
Pharmakognosie.
Vgl. »Droguistenkalender« (hrsg. von Freise, Braunschw. 1880 ff.).