Droguen
(Drogen, Drogueriewaren, franz., spr. droghen), Apothekerwaren, in Süddeutschland Materialwaren, alle rohen oder halb zubereiteten Produkte der drei Naturreiche, welche hauptsächlich in der Medizin und in der Technik benutzt werden; auch gewisse Präparate aus Hüttenwerken und chemischen Fabriken zu gleichem Gebrauch. Der Inhaber einer solchen Handlung heißt Droguist, das Geschäft selbst Drogueriehandlung. Viele Droguisten in Deutschland [* 2] verbinden damit den Farbewarenhandel und halten wohl auch Lager [* 3] von Apothekergerätschaften.
Unter ihren rohen
Produkten nehmen die
Wurzeln,
Hölzer,
Rinden,
Blätter,
Blüten,
Früchte,
Samen,
[* 4]
Harze, Gummiarten
und
Öle
[* 5] die wichtigste
Stelle ein. Der Droguist versorgt in erster
Reihe die
Apotheken, häufig aber betreibt er nebenbei oder
ausschließlich Detailhandel (Detaildroguist), wo dann dem
Publikum Gelegenheit geboten ist, die Droguen
und gewisse als
Arzneimittel
zu benutzende
Präparate etwas billiger als in der
Apotheke einzukaufen.
Gemischte Arzneiwaren und stark
wirkende (giftige) Droguen
darf der Droguist nach der
Verordnung vom im Detailhandel nicht verkaufen, namentlich darf
er nicht
Verordnungen der
Ärzte anfertigen. Der Deutsche
[* 6] Droguistenverband (Vereinsorgan die »Droguisten-Zeitung«,
Leipz., seit 1875) bekämpft unter anderm auch Zuwiderhandlungen gegen diese
Verordnung. In
Dresden
[* 7] und
Hamburg
[* 8] bestehen
Fachschulen für Droguisten. Droguen
kunde, s. v. w.
Pharmakognosie.
Vgl. »Droguistenkalender« (hrsg. von Freise, Braunschw. 1880 ff.).