Drell
(Drill, Drillich, Zwillich). Mit diesen Namen belegte man ursprünglich alle gemusterten Leinengewebe, welche mit Tritten, also ohne Zugstuhl und Jacquardmaschine hergestellt wurden. Die Muster waren und sind auch heute noch zum weitaus größten Teil einfach und klein und wurden durch Köperbindung ¶
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erzielt. Zur Zwillichweberei benutzt man jetzt zuweilen eine kleine Jacquardeinrichtung, wodurch dann eine etwas freiere, an den Damast erinnernde Zeichnung, das Abgehen von geradlinig begrenzten [* 2] Figuren ermöglicht wird. Der Unterschied von Drillich und Zwillich besteht darin, daß der erstere nur glatten fortlaufenden vierschäftigen Köper ohne Musterung hat, der letztere dagegen gemustert und mit so viel Schäften gewebt ist, als die Größe der Muster erfordert. An die Stelle des leinenen oder in den gröbsten Sorten zuweilen hanfenen D. ist gegenwärtig vielfach halbleinener (mit baumwollener Kette oder Einschlag) und ganz baumwollener D. getreten; leider auch solcher, bei dem mehr oder weniger Baumwolle in den Leinenstoff eingeschmuggelt ist.
Die Stoffe sind entweder roh belassen oder weiß gebleicht, einige durch Hinzunahme farbigen Garnes gestreift, quadrilliert,
meliert etc. Die Gewebe dienen in ihren verschiednen Sorten zu mancherlei Zwecken, namentlich
als: Bettzwillich, frz. coutil, engl. tick, ticking, entweder
ganz Leinen mit gestreiften Mustern, oder rot-, blaustreifig mit baumwollenem Schuß. Nachahmungen der
leinenen Zwilliche in ganz Baumwolle heißen gewöhnlich Bettdrell
, bestehen nur aus fortlaufendem vierschäftigen Köper,
zum Teil farbig gestreift oder kariert, und nur in ordinären Qualitäten vorkommend, zu Matratzen, Strohsäcken, Rouleaus,
geringer Tischwäsche etc. Tischdrell
, frz. linge de table,
nappage; engl. dornic, dornock, und Handtuchdrell
, mit kleinern und größern
rechtwinkeligen Mustern oder das Tischzeug auf dem Jacquardstuhle gewebt in damastähnlichen
[* 2]
Figuren.
Hosendrell
, frz. coutil, von Leinen und Baumwolle gemischt, gestreift, gemustert, geflammt und meliert. Der Hauptsitz der
Fabrikation derartiger Waren ist die sächsische Oberlausitz und das benachbarte nördliche Böhmen, außerdem Nordfrankreich.
- Zoll s. Tarif im Anh. leinener roher Nr. 22 e,
gebleichter oder gefärbter Nr. 22 f; baumwollener und halbleinener roher Nr. 2 d
1, gebleichter Nr. 2 d 2, gefärbter Nr. 2 d 3.