Drakon
,
athen. Gesetzgeber, war um 621
v. Chr. Archon und bewirkte als solcher eine schriftliche Aufzeichnung der
Rechtsgewohnheiten,
namentlich des peinlichen
Rechts. An der bestehenden
Staatsverfassung wurde nichts geändert, wenn auch die schriftliche
Aufzeichnung ein Zugeständnis der
Eupatriden sein sollte. Doch ist im einzelnen über diese größtenteils durch
Solon veränderten
oder aufgehobenen
Gesetze Drakons
zu wenig bekannt, als daß ein sicheres
Urteil darüber möglich wäre.
Soviel bekannt ist, bezogen sie sich besonders auf die Bestrafung und Sühnung von
Totschlag und
Mord; hierüber wurden
genaue Bestimmungen festgesetzt, und ein besonderes Blutgericht, die 51
Epheten, erhielt sich auch bei der Solonischen
Gesetzgebung.
Sprichwörtlich war schon im
Altertum die übergroße Strenge (drakon
tische oder drakonische Strenge) dieser
Gesetze; weil
der
Tod fast für alle
Vergehen als
Strafe festgesetzt war, sagte man, sie seien mit
Blut geschrieben. Bei
solcher
Beschaffenheit war die
Gesetzgebung Drakons
nicht geeignet, eine dauernde Regelung der innern Verhältnisse herbeizuführen,
und mußte daher nach 27
Jahren der
Gesetzgebung
Solons weichen.