Drako
(grch. Drakon), aus dem alten athenischen Adel (den Eupatriden), erhielt von seinen Standesgenossen als Archon Eponymos 621 v. Chr. den Auftrag, die bestehenden Rechtssatzungen und den Gebrauch der Gerichte aufzuzeichnen. Man gab dabei einerseits einer dringenden Forderung des Volks nach, welches dadurch der willkürlichen Gerechtigkeitspflege der Archonten und der Geschlechter ein Ende gemacht wissen wollte. Aber auf der andern Seite schuf Drako aus dieser Kodifikation dem Adel eine Waffe gegen das Volk.
Die außerordentliche Strenge dieser Gesetze, die das geringste Verbrechen, z.B. den Fruchtdiebstahl, ja sogar den Müßiggang, gleich der Beraubung der Tempel und dem Mord mit dem Tode bestraft haben sollen, ist sprichwörtlich geworden. war über die Härten des alten Gewohnheitsrechts noch weit hinausgegangen, hatte namentlich auch das alte strenge Schuldrecht noch bedeutend verschärft. So kam es, daß schon nach wenigen Decennien 594 v. Chr. Solon (s. d.) die Gesetzgebung des Drako umgestalten mußte und nur das eigentliche Blutrecht und die auf das dabei zu beobachtende Prozeßverfahren bezüglichen Bestimmungen des Drako in seine Gesetzgebung aufnahm. Es ist daher von diesen eine nähere Kunde geblieben, während über die übrigen Bestimmungen nur wenige Nachrichten überliefert sind. Die ausführlichste Kunde von Drako giebt Aristoteles in der Schrift «über den Staat der Athener». Durch die Strenge dieser Gesetzgebung wurde der Ausdruck Drakonische Strenge, Drakonische Gesetze sprichwörtlich.